Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89415 Lauingen (Donau) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,6 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

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Lauingen (Donau) · Bayern
Der Ausbildungsrahmen für Lauinger Beschäftigte nennt die Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse als Demonstrationsgegenstand. Fragen zum Arbeitsalltag können den Unterricht ergänzen. Beschreiben Sie dabei zunächst die fachliche Frage; persönliche Einzelheiten eines tatsächlich betroffenen Kollegen brauchen nicht schon in einer allgemeinen Themenanfrage zu stehen.

Diese Angaben helfen einer Ausbildungsstelle, mit Ihrem Lauinger Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Für eine Inhouse-Gruppe sind außerdem Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Die Mitarbeiter brauchen den gesamten Unterrichtszeitraum frei von anderen Aufgaben.
Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte ebenfalls infrage kommen. Informieren Sie alle Teilnehmer über Ablauf und nötige Unterlagen. Ob Kursgebühren übernommen werden können, klären Sie vor der Anmeldung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Voraussetzungen und Verfahren gelten auch für die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule. Bereiten Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben vor, damit die Abwicklung auf vollständigen Informationen beruht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Unfallversicherungsträger übernehmen nach den DGUV-Hinweisen Lehrgangsgebühren tatsächlich teilnehmender Versicherter. Ein eventuell vereinbartes Ausfall- oder Stornohonorar wird davon nicht erfasst. Hierfür werden die konkreten vertraglichen Bedingungen gelesen.
Tatsächliche Teilnahme berechtigter Versicherter berücksichtigen.
Die dazu ausdrücklich vereinbarten Bedingungen prüfen.
Bezug
Benannter Demonstrationsgegenstand
Bezug
Allgemeiner Zusammenhang einer Lernfrage
Bezug
Persönliche Informationen zu einer betroffenen Person
Materialname und persönlicher Anlass sind verschiedene Angaben.
Den beschriebenen Punkt im Programm erkennen.
Den gewünschten Klärungspunkt formulieren.
Bei einer allgemeinen Themenanfrage zurückhaltend behandeln.
In den praktischen Inhalten der Grundausbildung nennt der DGUV-Grundsatz die Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse als Ausbilderdemonstration. Damit ist ein konkreter Lerngegenstand des Unterrichts bezeichnet. Wenn Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, lässt sich dieser Punkt in der Themenbeschreibung wiederfinden. Die dazugehörige fachliche Erläuterung erfolgt bei der Schulung. Ein aufgelisteter Materialname erklärt für sich noch nicht die vorgesehene Handhabung oder beantwortet persönliche Anwendungsfragen.
Wenn ein Erlebnis am Arbeitsplatz Anlass für eine Unterrichtsfrage ist, beschreiben Sie zunächst, welchen Lernpunkt Sie klären möchten. Dazu kann eine allgemeine Darstellung der Tätigkeit ausreichen. Nennen Sie in einer solchen Anfrage nicht beiläufig Namen und persönliche Gesundheitsdetails anderer Beschäftigter. Wird für die fachliche Einordnung mehr Zusammenhang benötigt, lässt sich gezielt besprechen, welche Information tatsächlich gebraucht wird. So bleibt die vorbereitende Themenfrage auf den Lerngegenstand bezogen.

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.

Sie umfasst ebenso wie die reguläre Ausbildung neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen vorgesehen. Der reguläre Rahmen gilt auch für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Durchführung.
Der DGUV-Grundsatz nennt üblicherweise zehn bis fünfzehn Personen. Zwanzig dürfen auch mit einem anwesenden Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Diese Obergrenze bezieht sich auf die Teilnehmenden des einzelnen Lehrgangs.
Die DGUV verweist auf das Verzeichnis der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe. Darin stehen Adressen und Telefonnummern der ermächtigten Stellen. Für die konkrete Anfrage benennen Sie den benötigten betrieblichen Lehrgang.
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