Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06231 Bad Dürrenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,1 km vom Suchpunkt

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Bad Dürrenberg · Sachsen-Anhalt
Betriebe in Bad Dürrenberg stimmen den benötigten Lehrgang mit einer geeigneten ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Vorhandene Nachweise der vorgesehenen Personen gehören zur Anfrage. Für Inhouse werden zusätzlich die tatsächliche Gruppe und der Lernort beschrieben. Die fachliche Durchführung bleibt bei der beauftragten Ausbildungsstelle.

Ein Betrieb aus Bad Dürrenberg möchte vor der Buchung den vorgesehenen Unterrichtsraum prüfen lassen. Beschreiben Sie der Schule die räumlichen Möglichkeiten und die Teilnehmerzahl. Der Anbieter kann erläutern, welche Vorbereitung für die praktischen Übungen nötig ist.
Ein Inhouse-Tag wird mit der konkreten Betriebsanschrift und einer organisatorischen Kontaktperson vereinbart. Wenn einzelne Beschäftigte einen offenen Lehrgang besuchen sollen, werden passende Plätze gesondert angefragt. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach dem vorhandenen Nachweis. Fragen zur betrieblichen Anmeldung, Gebührenabrechnung und zusätzlichen Leistungen sollten vor der verbindlichen Zusage beantwortet sein.
Worum es geht
Kenntnisse und praktische Fähigkeiten
Worum es geht
Geeignete und bereite Personen auswählen
Worum es geht
Hilfe erreichbar machen und Hilfeleistungen dokumentieren
Ein Erste-Hilfe-Lehrgang beantwortet nicht, ob das Material im eigenen Betrieb einsatzbereit ist. Dort müssen geeignete Mittel in ausreichender Menge bereitstehen, leicht erreichbar und gegen schädigende Einflüsse geschützt sein. Verbrauchtes oder unbrauchbares Material wird ersetzt. Nehmen Sie diese Aufgabe in die örtliche Organisation auf: Auch eine vollständig geschulte Gruppe braucht im tatsächlichen Hilfeleistungsfall Zugriff auf die erforderliche Ausstattung.
Eine neue betriebliche Aufgabe bedeutet nicht automatisch einen ersten Ausbildungslehrgang. Anerkannte berufliche Qualifikationen können für die Ersthelferfunktion in Betracht kommen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und lassen Sie einen unklaren Fall beim zuständigen Unfallversicherungsträger einordnen, bevor Sie die Schulung für die Person bestellen.
Die Schule soll den tatsächlichen Bedarf erkennen.
Persönlichen Qualifikationsstand berücksichtigen.
Geplante Personen und Zahl nennen.
Den vorgesehenen Lernort konkret beschreiben.
Der reguläre Unterricht wird in Präsenz durchgeführt und enthält praktische Aufgaben. Beschäftigte brauchen während der Veranstaltung die Möglichkeit, sich darauf zu konzentrieren. Eine Inhouse-Schulung ist deshalb nicht gleichzeitig die Fortsetzung gewöhnlicher Arbeit nebenbei. Stimmen Sie betriebliche Abläufe und den nutzbaren Raum so ab, dass die vorgesehene Gruppe am ganzen Lehrgang mitarbeiten kann. Ein digitales Informationsangebot ersetzt diese praktische Teilnahme nicht.
Für die interne Kalkulation zählt auch die Zeit, in der Beschäftigte wegen des Lehrgangs nicht an ihrem üblichen Arbeitsplatz tätig sind. Entgeltfortzahlung und Reisekosten bleiben nach DGUV beim Unternehmen. Trennen Sie diese Ausgaben von den regulären Lehrgangsgebühren, deren Übernahme der zuständige Unfallversicherungsträger nach seinen Bedingungen regelt. Ein abrechenbarer Kurs beseitigt damit nicht alle betrieblichen Aufwendungen.
Übernahme und Abrechnungsverfahren mit dem zuständigen Träger klären.
Arbeitszeit und notwendige Reisekosten intern berücksichtigen.

Jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich. Für die Wahl der passenden Lehrgangsart zählt der persönliche Stand; eine identische Dauer macht Ausbildung und Fortbildung nicht zu beliebig austauschbaren Angeboten.
Zum betrieblichen Alltag gehören verständliche Angaben dazu, wie Hilfe gerufen wird und wer oder was dafür erreichbar ist. Der Arbeitgeber sorgt für geeignete Hinweise. Besprechen Sie diese örtlichen Informationen bei der Unterweisung; der Unterricht einer Schule kann die konkreten Zuständigkeiten des eigenen Standorts nicht festlegen.
Sie wird unabhängig vom Schulungsnachweis dokumentiert. Nach DGUV muss die Aufzeichnung fünf Jahre verfügbar sein und vertraulich behandelt werden. Die Bescheinigung einer Ausbildung oder Fortbildung hat einen anderen Zweck: Sie belegt den absolvierten Lehrgang der betreffenden Person.
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