Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73441 Bopfingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

Zum Ausbildungsrahmen für Bopfinger Beschäftigte gehört auch die von der Lehrkraft demonstrierte Abnahme eines Integralhelms durch zwei Helfer. Daneben umfasst die Grundausbildung Themen akuter Erkrankungen. Der Blick auf das Programm zeigt damit unterschiedliche Gegenstände des vorgesehenen Unterrichts.
Eine Liste der vorgesehenen Beschäftigten und ihrer bisherigen Ersthelferbescheinigungen erleichtert die Kursanfrage. Ihr Bopfinger Unternehmen kann damit Ausbildung oder Fortbildung passend mit der Ausbildungsstelle besprechen. Für einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge infrage kommen.
Vereinbaren Sie bei einem Inhouse-Auftrag Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung ausdrücklich. Informieren Sie die Beschäftigten über Zeitrahmen und benötigte Unterlagen. Andere Aufgaben müssen während der Schulung übernommen werden können. Nach dem Lehrgang führen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihrer betrieblichen Übersicht weiter. Eine klare Zuständigkeit für diese Dokumentation hilft auch dann, wenn die nächsten Schulungsanfragen von verschiedenen Arbeitsbereichen kommen.
Bezug
Benannte Ausbilderdemonstration mit zwei Helfern
Bezug
Weitere Themenbereiche der Grundausbildung
Bezug
Verschiedene Lerngegenstände zusammen betrachten
Zur Grundausbildung gehören nach dem DGUV-Grundsatz auch Lernziele bei akuten Erkrankungen. Die Übersicht nennt beispielsweise Schlaganfall, Asthma bronchiale und Herzinfarkt in den betreffenden Themenbereichen. Ein Überblick über den Kursinhalt beschränkt sich damit nicht auf die Versorgung sichtbarer Verletzungen. Wenn Beschäftigte vorab die Themen lesen, können sie auch diese Bereiche als Gegenstand der grundlegenden Schulung erkennen. Die fachliche Vermittlung der zugehörigen Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgt im Unterricht.
Die Grundausbildung behandelt verschiedene Notfallsituationen.
Die genannte Demonstrationsaufgabe im Rahmen erkennen.
Auch diese Lernbereiche in der Übersicht mitlesen.
Die Erläuterungen im vorgesehenen Unterricht erhalten.
Im praktischen Ausbildungsrahmen nennt die DGUV das Abnehmen eines Integralhelms durch zwei Helfer als Ausbilderdemonstration. Der Gegenstand wird damit nicht nur als Überschrift aufgeführt: Die Übersicht bezeichnet auch, in welcher Form er vermittelt wird. Für Beschäftigte kann eine Frage zu dieser Demonstration im Unterricht aufgegriffen werden. Die Übersicht ordnet diese Demonstration der Ausbildung betrieblicher Ersthelfender zu; eine persönliche Frage zum gezeigten Zusammenspiel kann sich auf genau diese Aufgabe beziehen.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorgesehen.
Die erforderlichen Demonstrations- und Übungsmaterialien gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den regulären Leistungen. Ebenso werden notwendige Medien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen diesem Umfang zugeordnet.
Erforderliche Demonstrations- und Übungsmittel zuordnen.
Vorgesehene Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind Pausen vorgesehen. Der DGUV-Grundsatz nennt dafür mindestens drei Unterbrechungen mit insgesamt mindestens 45 Minuten.
Reguläre betriebliche Lehrgänge verbinden Präsenzunterricht mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diesen vorgesehenen Rahmen nicht. Die betreffenden Beschäftigten nehmen daher persönlich am geeigneten Lehrgang der Ausbildungsstelle teil.
Die betriebliche Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen und findet regelmäßig, mindestens jährlich statt. Sie behandelt die örtlichen Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen.