Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85290 Geisenfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

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12,8 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

Geisenfelder Unternehmen organisieren geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Ein Inhouse-Auftrag braucht eine abgestimmte Gruppe und einen geeigneten Lernort. Daneben müssen Beschäftigte am Standort wissen, wie sie Hilfe herbeirufen. Schulungsstand, örtliche Information und Gebührenverfahren werden deshalb als verschiedene Aufgaben vorbereitet.
Ein Geisenfelder Unternehmen möchte einen gemeinsamen Kurstag in seine Arbeitsplanung aufnehmen. Fragen Sie zunächst nach einem verfügbaren Termin für den benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungsstand. Erst mit der Bestätigung der Schule kann die Freistellung der Beschäftigten zuverlässig organisiert werden.
Für einen Inhouse-Kurs werden Raum und Standort abgestimmt. Bei offenen Lehrgängen wird die Zusage für die einzelnen Personen festgehalten. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nennt die Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Mögliche weitere Leistungen und gesonderte Kosten gehören vor der Buchung geklärt.
Die DGUV verlangt aktuelle schriftliche Hinweise zur Ersten Hilfe. Dazu gehören unter anderem Notruf, Rettungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen, geeignetes Personal sowie erreichbare Ärzte und Krankenhäuser. Prüfen Sie, welche Angaben am tatsächlichen Standort zugänglich sind. Ändern sich Zuständigkeiten oder örtliche Informationen, müssen sie nachgeführt werden. Eine frisch absolvierte Schulung aktualisiert diese Hinweise nicht automatisch; das Unternehmen behält diese Aufgabe neben der Qualifizierung seiner Beschäftigten.
Zum DGUV-Standardlehrgang gehören entsprechend qualifizierte Lehrkräfte, Unterrichtsmaterialien, Teilnehmendenunterlagen und die Bescheinigung. Auch die vorgesehenen Räume sind im Standard beschrieben. Lesen Sie ein Angebot als Gesamtleistung, statt notwendige Bestandteile ohne Einordnung einzeln zu bewerten. Ein ausdrücklich gewünschtes Abweichen davon kann eine zusätzliche Vereinbarung über tatsächlichen Mehraufwand erfordern. Für Standard-Inhouse-Kurse in Kindergärten und Schulen gilt die entsprechende DGUV-Mehrkostenregelung jedoch nicht.
Für die Anfrage braucht die Schule den tatsächlichen Bedarf.
Vorqualifikationen und benötigte Kursart erläutern.
Die vorgesehene Gruppe konkret benennen.
Bedingungen des vorgesehenen Raums beschreiben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Reguläre Lehrgangsgebühren werden vom Unfallversicherungsträger nur für tatsächlich Teilnehmende übernommen. Vereinbart die Schule Rücktrittsbedingungen mit dem Auftraggeber, können diese bei einer Absage relevant werden. Lesen Sie sie vor der Bestellung und geben Sie Änderungen rechtzeitig weiter, statt eine automatische Gebührenübernahme für fehlende Personen anzunehmen.
Vereinbarte Rücktrittsbedingungen lesen.
Schule über die tatsächliche Teilnahme informieren.
| Frage | Zuständiger Bereich |
|---|---|
| Lehrgangsdurchführung | Ermächtigte Ausbildungsstelle |
| Örtliche Hilfeorganisation | Verantwortliche im Betrieb mit fachlicher Beratung |
| Gebührenberechtigung | Zuständige BG oder Unfallkasse |
Eine Teilnahmebescheinigung folgt dem regulären Lehrgangsbesuch, wenn die Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist. Eine vorangegangene Anmeldung ist dafür kein Ersatz. Lassen Sie sich den Nachweis vorlegen und verwenden Sie den absolvierten Stand für die weitere Fortbildungsplanung.

Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Hinzu kommen Pausen. Planen Sie deshalb den ganzen bestätigten Aufenthalt und bei öffentlichen Veranstaltungen auch die notwendigen Wege der Teilnehmenden ein.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Lassen Sie sich absolvierte Veranstaltungen nachweisen und behalten Sie den persönlichen Stand im Blick. Eine gemeinsame Terminliste hilft bei der Organisation, belegt jedoch noch keinen tatsächlich besuchten Lehrgang.
Ansprechpartner sind unter anderem Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Präventionsbereich des Unfallversicherungsträgers. Beschreiben Sie dort das konkrete organisatorische Anliegen. Fragen zu einer angebotenen Veranstaltung werden mit der Ausbildungsstelle geklärt; sie betreffen die Durchführung dieses Lehrgangs.