Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83714 Miesbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Die regulären Lehrgangsleistungen umfassen nach den DGUV-Hinweisen auch die personellen Voraussetzungen der Ausbildung. Miesbacher Betriebe können qualifizierte Lehrkräfte und ärztliche Aufsicht diesem Rahmen zuordnen. Im Unterricht werden praktische Fähigkeiten vermittelt; dazu beschreibt der DGUV-Grundsatz unter anderem Teilnehmerübungen mit Verbandmitteln bei Wundverletzungen.
Ein Miesbacher Betrieb möchte nach einer personellen Änderung den Schulungsbedarf prüfen. Stellen Sie zusammen, welche Beschäftigten vorhandene Nachweise mitbringen und wo noch Fragen offen sind. Die Schule kann daraufhin passende Ausbildung oder Fortbildung vorschlagen.
Für eine Gruppe wird ein konkreter Inhouse-Tag mit Raum und Standort angefragt. Einzelne Personen können offene Lehrgänge besuchen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage zum tatsächlichen Angebot bekannt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Nach den DGUV-Hinweisen übernimmt der Träger Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen.
Die tatsächliche Anwesenheit dem Lehrgang zuordnen.
Bei Abweichungen die vereinbarten Bedingungen mit der Schule klären.
Zum Lernziel der Ausbildung gehört nach dem DGUV-Grundsatz, einen Verbandkasten zu kennen und Verbandmittel anwenden zu können. In der praktischen Übersicht sind Maßnahmen bei Wundverletzungen als Teilnehmerübung mit Materialien aus dem Verbandkasten beschrieben. Die Angaben beziehen sich auf die praktische Tätigkeit der Lernenden im Lehrgang. Sie erläutern, weshalb der Umgang mit dem Material zum Unterricht gehört und nicht allein durch eine Aufzählung der enthaltenen Gegenstände beschrieben wird.
Die Leistungsbeschreibung und der Lehrplan betreffen unterschiedliche Aspekte.
Die fachliche Durchführung zuordnen.
Die ärztliche Aufsicht über die Ausbildung berücksichtigen.
Die praktische Lernaufgabe einordnen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Lehrkräfte | Die fachliche Durchführung des Lehrgangs |
| Ärztliche Aufsicht | Ein Bestandteil des regulären Ausbildungsrahmens |
| Teilnehmerübung | Die praktische Tätigkeit mit Verbandmitteln |

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Die DGUV zählt qualifizierte Lehrkräfte, die ärztliche Aufsicht über die Ausbildung und die Haftpflichtversicherung für den Unterricht zu den regulären Leistungen. Diese Bestandteile beschreiben den personellen und organisatorischen Rahmen des Lehrgangs. Die Gebührenübersicht umfasst damit neben Lehrmitteln und Räumen auch die fachliche Durchführung der Ausbildung. Bei der Einordnung einer Leistungsbeschreibung können Betriebe diese verschiedenen Bestandteile dem regulären Lehrgangsrahmen zuordnen.

Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Für die Fortbildung gilt derselbe Unterrichtsumfang als eigene Lehrgangsart.
Eine verbindliche Form besteht nach den DGUV-Hinweisen nicht; die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber benennt die ausgewählten Personen und überträgt ihnen damit die betriebliche Aufgabe als Ersthelfer.
Jede teilnehmende Person erhält nach dem DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Digitale Ergänzungen können hinzukommen, ersetzen diese Printfassung aber nicht.