Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74731 Walldürn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

0,6 km vom Suchpunkt

7,7 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Walldürner Unternehmen bestimmen ihren Schulungsbedarf anhand geeigneter Personen und der tatsächlichen betrieblichen Besetzung. Eine gemeinsame Inhouse-Anfrage wird darauf aufgebaut. Die Ermächtigung der Ausbildungsstelle betrifft den regulären Lehrgang; die Auswahl und Erreichbarkeit der Ersthelfenden bleiben im Unternehmen zusätzlich zu organisieren.
Ein Walldürner Betrieb möchte nach einer ersten Anfrage den nächsten Schritt festlegen. Fragen Sie die Schule, welche Angaben noch zur verbindlichen Buchung fehlen. Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf und gewünschter Tag sollten auf demselben Stand sein.
Bei Inhouse-Unterricht werden außerdem Raum und Standort bestätigt. Eine interne Kontaktperson kann die organisatorischen Rückfragen bündeln. Für einzelne Beschäftigte lassen sich offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das Verfahren für die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor der Zusage zum konkreten Angebot geklärt.
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte sieht die DGUV mindestens eine ersthelfende Person vor. Bei mehr als zwanzig sind es fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Besondere Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen haben eigene Vorgaben. Prüfen Sie den für Ihren Betrieb geltenden Rahmen und die tatsächliche Anwesenheit. Die Zahl aller beschäftigten Personen allein beschreibt den örtlichen Bedarf noch nicht.
Während der Veranstaltung brauchen die Beschäftigten Zeit für theoretische Erläuterungen und praktische Aufgaben. Sorgen Sie dafür, dass gewöhnliche Arbeiten anderweitig übernommen werden. Das gilt auch am eigenen Standort: Die Nähe des Kursraums zum Arbeitsplatz macht die Teilnehmenden nicht gleichzeitig für den normalen Arbeitsablauf verfügbar.
Die regelmäßige Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Entsprechende Nachweise werden dem Arbeitgeber vorgelegt. Bei ausnahmsweiser Überschreitung kann eine Person nach DGUV zunächst weiter eingesetzt werden, muss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Halten Sie daher den tatsächlichen Stand fest und klären Sie den anstehenden Besuch. Eine bloße Anfrage nach einem späteren Termin ist noch keine absolvierte Fortbildung.
Die Schule benötigt Angaben zur realen Durchführung.
Kursart für die vorgesehenen Personen klären.
Tatsächliche Zahl der Teilnehmenden nennen.
Geeigneten Lernort mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
| Grundlage | Wofür sie dient |
|---|---|
| Vorhandene Qualifikation | Benötigten Lehrgang einordnen |
| Anwesende Versicherte | Örtlichen Personalbedarf bestimmen |
| Leistungsumfang | Konkreten Schulungsauftrag vereinbaren |
Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Bedingungen für die vorgesehenen Lehrgänge. Sind sie erfüllt, rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt ab. Stellen Sie die erforderlichen Angaben rechtzeitig bereit, damit die geplanten Personen und der tatsächlich absolvierte Unterricht dem zutreffenden Verfahren zugeordnet werden können.
Berechtigung und erforderliche betriebliche Angaben klären.
Das vereinbarte Verfahren mit der Schule durchführen.

Jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Die geeignete Kursart wird aus dem persönlichen Stand bestimmt; die gleiche Dauer bedeutet daher nicht, dass beide Lehrgangsarten beliebig gewählt werden können.
Der Raum wird mit der beauftragten Schule abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle übernimmt weiterhin die fachliche Durchführung mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften. Ein vom Betrieb bereitgestellter Lernort ist somit keine eigenständige Berechtigung des Unternehmens, einen regulären Lehrgang selbst zu veranstalten.
Diese Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Neben der Eignung wird die Bereitschaft der Beschäftigten zur Aufgabe berücksichtigt. Eine schriftliche Festhaltung der Bestellung ist nach DGUV empfohlen; die Teilnahme an einem Kurs ersetzt diesen betrieblichen Schritt nicht.