Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74211 Leingarten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

Für eine Leingartener Inhouse-Schulung müssen Kursart, Teilnehmende und Lernort zueinander passen. Beschreiben Sie diese Angaben bei der Anfrage gemeinsam. Die Ausbildungsstelle beurteilt die fachliche Durchführung, während das Unternehmen die vollständige Teilnahme organisiert und vor der Buchung die Gebührenbedingungen des zuständigen Trägers klärt.
Für ein Leingartener Team wird eine Schulung über mehrere interne Ansprechpersonen vorbereitet. Stimmen Sie ab, wer die endgültige Rückmeldung an die Schule sendet. Eine gemeinsame Teilnehmerübersicht hilft, widersprüchliche Angaben zu vermeiden.
Der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf wird für die tatsächliche Gruppe geklärt. Ein Inhouse-Termin braucht einen vereinbarten Raum und eine eindeutige Betriebsanschrift. Offene Lehrgänge können für einzelne Personen passen. Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle nach Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter Kursgebühren und nach gesonderten Leistungen. Die bestätigten Kursinformationen werden anschließend einheitlich an alle Beteiligten weitergegeben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Schule kann reguläre Gebühren bei berechtigter Teilnahme direkt mit der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Die Ermächtigung ist damit nicht schon eine persönliche Kostenübernahmezusage für jede Anmeldung. Fragen Sie den Träger nach dem Verfahren und stellen Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben vor dem Lehrgang bereit.
Geplante Teilnahme nach den Trägerbedingungen einordnen.
Benötigte Angaben vollständig an die Ausbildungsstelle geben.
Der reguläre DGUV-Standardlehrgang ist auf höchstens zwanzig Teilnehmende ausgelegt. Ein Betrieb mit größerem Gesamtbedarf kann deshalb nicht ohne weitere Abstimmung alle Personen derselben Veranstaltung zuordnen. Nennen Sie die tatsächliche Zahl und die vorhandenen Qualifikationen. Mit der Schule wird geklärt, welche Personen denselben Lehrgang benötigen und welche geeigneten Durchführungen für den gesamten Bedarf vorgesehen werden können. Entscheidend ist die vereinbarte Gruppe, nicht eine vorläufige Sammelschätzung.
Für Inhouse wird ein realer Lernort beurteilt, nicht nur eine Betriebsanschrift genannt. Zu den grundlegenden Raumvoraussetzungen gehören ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Wasch- und Toilettenräume. Die vorgesehene Gruppe braucht außerdem Platz für praktische Aufgaben. Erläutern Sie die tatsächlichen Bedingungen gegenüber der Schule. Erforderliche Vorbereitungen werden vor dem Unterricht abgestimmt, damit die Veranstaltung im vereinbarten Raum sinnvoll durchgeführt werden kann.
Für die Beschäftigten soll derselbe Auftrag erkennbar sein.
Geeignete Lehrgangsart mitteilen.
Tatsächliche Unterrichtsanschrift weitergeben.
Gewöhnliche Aufgaben während des Besuchs anderweitig organisieren.

Die Bescheinigung folgt dem regulären Besuch, wenn die Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist. Eine Anmeldung ersetzt diesen Nachweis nicht. Lassen Sie ihn sich anschließend vorlegen; daraus geht hervor, welche Schulung tatsächlich für die betreffende Person durchgeführt wurde.
| Vorhandener Stand | Was vor der Anmeldung folgt |
|---|---|
| Passende bisherige Ausbildung | Fortbildungsbedarf einordnen |
| Anerkannte berufliche Qualifikation | Zutreffende Voraussetzungen prüfen |
| Unklarer Nachweis | Einordnung mit dem zuständigen Träger klären |
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten mit je 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Zusätzlich sind Pausen zu berücksichtigen. Ein Standort im eigenen Betrieb verkürzt diesen regulären Unterrichtsumfang für die Teilnehmenden nicht.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Grundlage ist der nachgewiesene persönliche Stand. Halten Sie absolvierte Lehrgänge fest, damit Sie den nächsten Bedarf nicht allein aus einer früheren Anfrage oder einer inzwischen geänderten Terminplanung ableiten.
Die DGUV sieht mehrere Unterrichtssprachen nicht im selben regulären Lehrgang vor. Für einen fremdsprachigen Kurs wird ein freigegebener Leitfaden verwendet, die Bescheinigung bleibt deutschsprachig. Teilen Sie die benötigte Sprache daher bei der Planung der vorgesehenen Gruppe mit.