Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21481 Lauenburg/ Elbe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Lauenburg/ Elbe · Schleswig-Holstein
Die Grundausbildung für Beschäftigte Ihres Lauenburger Betriebs behandelt das Erkennen und Beurteilen von Notfallsituationen. Ersthelfer lernen außerdem, grundlegende Hilfe unter Beachtung des Eigenschutzes auch mit einfachen Hilfsmitteln zu leisten. Im Unterricht werden solche Lernziele fachlich erläutert und durch praktische Aufgaben bearbeitet.

Prüfen Sie im Lauenburger Unternehmen zunächst die bisherigen Ersthelfernachweise der vorgesehenen Beschäftigten. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Ein offener Lehrgang kann für einzelne Personen genügen; für eine Gruppe können Sie Inhouse-Unterricht anfragen.
Vereinbaren Sie dafür Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Klären Sie zugleich, wer während der gesamten Schulungszeit die laufenden Aufgaben übernimmt. Die Teilnehmer brauchen einen vollständig freien Unterrichtszeitraum.
Der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet nach seinen Bedingungen, ob Kursgebühren übernommen werden. Eine ermächtigte Schule kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Lassen Sie die benötigten Angaben und Unterlagen vor der Buchung klären und stellen Sie sie vollständig bereit.
Nach dem DGUV-Grundsatz sollen Teilnehmende nach Abschluss des Lehrgangs unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes Erste Hilfe einschließlich lebensrettender Maßnahmen durchführen können. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Verwendung einfacher Hilfsmittel, etwa aus einem Verbandkasten. Die Zielbeschreibung richtet den Blick damit auf grundlegendes Handeln mit solchen Mitteln. Fragen zu einem im Unterricht genannten Hilfsmittel können Sie auf diese vorgesehene Verwendung beziehen und bei der fachlichen Anleitung besprechen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Für die eigene Frage den konkreten Bezug festhalten.
Eine offene Frage zur Einordnung beschreiben.
Die eigene Sicherheit im Lernziel mitberücksichtigen.
Die im Unterricht vorgesehene Verwendung besprechen.
Die erforderlichen Unterrichts- und Übungsmaterialien, notwendige Medien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Leistungsumfang. Darüber hinaus ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit ihrem zusätzlichen Umfang und ihrer Vergütung vereinbart.
Die vorgesehenen Schulungsbestandteile zuordnen.
Zusätzlichen Umfang und Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Der DGUV-Grundsatz nennt das Erkennen und Beurteilen von Notfallsituationen als Lernziel der Grundausbildung. Im Unterricht kann sich eine Frage deshalb bereits auf die Einordnung einer dargestellten Situation beziehen. Benennen Sie, welche Information des Beispiels Sie verstehen möchten. Die Frage nach dieser Einordnung ist ein bestimmter Teil des Lernens und kann vor der Beschäftigung mit einer praktischen Aufgabe geklärt werden. Die fachliche Erklärung hilft, den behandelten Zusammenhang nachvollziehbar zu machen.
Einordnung
Die dargestellte Notfallsituation einordnen
Einordnung
Die eigene Sicherheit mitberücksichtigen
Einordnung
Vorgesehene Verwendung in der Hilfeleistung kennenlernen
Beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Dieser Rahmen wird ebenso bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Durchführung berücksichtigt.
Nach den DGUV-Vorgaben findet regulärer betrieblicher Unterricht in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt die Schulung nicht. Die betreffenden Beschäftigten brauchen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
Die DGUV nennt keine verbindlich vorgeschriebene Form für die Bestellung. Sie empfiehlt dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestellung. Der Vorgang ordnet den vorgesehenen Personen die betriebliche Ersthelfer-Aufgabe im Unternehmen zu.
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