Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74193 Schwaigern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,2 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

Schwaigerner Betriebe wählen Schulungen auf der Grundlage des tatsächlichen Qualifikationsbedarfs. Vorhandene Unterlagen werden deshalb vor einer Neuanmeldung eingeordnet. Für reguläre betriebliche Lehrgänge wird eine geeignete ermächtigte Ausbildungsstelle beauftragt. Eine gemeinsame Inhouse-Durchführung betrifft zusätzlich die tatsächliche Gruppe und den abgestimmten Lernort.
Ein Schwaigerner Betrieb hat zwei geeignete Schulungsangebote erhalten. Prüfen Sie, ob beide denselben Ausbildungsbedarf und dieselbe Teilnehmergruppe abdecken. Sonst lässt sich der Preis allein nur schwer sinnvoll vergleichen.
Bei einem Inhouse-Angebot gehören der abgestimmte Raum und Standort zur Beurteilung. Fragen Sie nach dem enthaltenen Leistungsumfang sowie möglichen zusätzlichen Kosten. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle den direkten Abrechnungsweg mit dem Unfallversicherungsträger erläutern. Erst wenn die offenen Punkte beantwortet sind, werden ein konkreter Tag und die Teilnahme der Beschäftigten verbindlich bestätigt.
Die berechtigten regulären Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger abgerechnet. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten trägt das Unternehmen. Klären Sie daher vor dem Vergleich der Angebote, welcher Teil den regulären Unterricht betrifft und welche Aufwendungen zusätzlich im Betrieb eingeplant werden.
Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse erfragen.
Eigene betriebliche Aufwendungen berücksichtigen.
Die Anfrage sollte für die Ausbildungsstelle eindeutig sein.
Benötigten Lehrgang aus dem persönlichen Stand ableiten.
Tatsächliche Personen und Zahl angeben.
Öffentlichen Besuch oder Inhouse-Anschrift nennen.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Kursart | Passender Unterricht zum persönlichen Stand |
| Durchführung | Vereinbarte Veranstaltung mit geeignetem Lernort |
| Leistungsumfang | Reguläre Bestandteile und gewünschte Ergänzungen |
Ausbildung und Fortbildung sind regulär Präsenzlehrgänge. Eine gemeinsame Schulung braucht deshalb mehr als die Weitergabe von Informationsmaterial an die Beschäftigten. Die vorgesehenen Personen sollen während der Veranstaltung Erklärungen verfolgen und praktische Aufgaben bearbeiten können. Bei einem Inhouse-Auftrag stimmen Sie dafür den Raum mit der Schule ab. Auch die betrieblichen Abläufe werden so organisiert, dass gewöhnliche Nebenarbeiten die Teilnahme nicht überlagern.
Die DGUV erkennt im Ausland absolvierte Erste-Hilfe-Kurse nicht als regulären betrieblichen Ausbildungsnachweis an, weil hierfür der Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle vorgesehen ist. Das betrifft nicht pauschal jede medizinische Vorqualifikation: Für Gesundheits-, Sanitäts- und Rettungsdienstberufe bestehen gesonderte Anerkennungsmöglichkeiten. Beschreiben Sie den vorhandenen Nachweis deshalb genau. Bei einem unklaren Fall wird der zuständige Unfallversicherungsträger zur Einordnung herangezogen, bevor der neue Lehrgang bestellt wird.
Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Arbeitgeber und berücksichtigt deren Bereitschaft zur Aufgabe. Der Lehrgang vermittelt die fachlichen Grundlagen beziehungsweise führt die Qualifikation fort. Eine Kursanmeldung entscheidet deshalb noch nicht, wer im Unternehmen als Ersthelfer benannt und vor Ort tatsächlich verfügbar ist.
Jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Hinzu kommen Pausen. Planen Sie die ganze bestätigte Veranstaltung für die Beschäftigten ein und berücksichtigen Sie bei einem öffentlichen Kursbesuch auch deren notwendige Wege.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Lassen Sie sich den tatsächlich absolvierten Lehrgang nachweisen. Die Fortbildungsplanung wird aus diesem belegten Stand weitergeführt und nicht lediglich aus einem zuvor angefragten Termin abgeleitet.
Auch bei einem regulären fremdsprachigen Lehrgang wird die Teilnahmebescheinigung nach DGUV auf Deutsch ausgestellt. Für den Unterricht ist ein freigegebener Leitfaden vorgesehen. Mehrere Sprachen werden nicht in einem Lehrgang vermittelt; die benötigte Sprache wird vor der Anfrage eindeutig benannt.