Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16259 Bad Freienwalde (Oder) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,3 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

Für Ihren Betrieb in Bad Freienwalde kann Hygiene sowohl ein Lerngegenstand als auch eine Anforderung an die Unterrichtsmaterialien sein. Diese beiden Bezüge werden getrennt betrachtet. Auch Dokumentationsregeln haben unterschiedliche Gegenstände: Die Ausbildungsstelle zeichnet Lehrgänge auf, während im Betrieb tatsächlich geleistete Erste Hilfe dokumentiert wird.
Stellen Sie zusammen, wer aus Ihrem Unternehmen teilnehmen soll und welche Ersthelferbescheinigungen bereits vorliegen. Damit lassen sich Ausbildung und Fortbildung gezielt besprechen. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge infrage kommen.
Eine Inhouse-Veranstaltung in Bad Freienwalde vereinbaren Sie hinsichtlich Räumen, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Klären Sie im Betrieb die Vertretung anderer Aufgaben während der gesamten Schulung. Vor einer Buchung wenden Sie sich wegen möglicher Kursgebührenübernahme an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Maßgeblich sind dessen Voraussetzungen und Verfahren. Eine ermächtigte Schule kann danach direkt abrechnen. Bereiten Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben vor und geben Sie die angeforderten Unterlagen vollständig weiter.
Der DGUV-Grundsatz verlangt von der ermächtigten Stelle Aufzeichnungen über durchgeführte Lehrgänge und deren fünfjährige Aufbewahrung. Die DGUV Vorschrift 1 nennt daneben die fünfjährige Verfügbarkeit von Aufzeichnungen über jede tatsächliche Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb und deren vertrauliche Behandlung. Die gleiche Zahl bezeichnet hier verschiedene Dokumentationsgegenstände. Lesen Sie deshalb jeweils mit, wer welche Vorgänge aufzeichnet. Eine Lehrgangsaufzeichnung beschreibt einen Unterricht; eine Hilfeaufzeichnung bezieht sich auf die erbrachte Hilfeleistung.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Die jeweilige Auskunft konkret einordnen.
Hygiene im Zusammenhang mit Eigenschutz besprechen.
Die Aufbereitung der Unterrichtsmittel zuordnen.
Lehrgang oder tatsächliche Hilfeleistung unterscheiden.
Die Grundausbildung nennt Hygieneaspekte im Zusammenhang mit eigener Sicherheit und eigenem Schutzverhalten als Lernziel. Daneben stellt der DGUV-Grundsatz Hygieneanforderungen an die Demonstrations- und Übungsmaterialien der Ausbildungsstelle. Eine Erläuterung zur Aufbereitung eines Unterrichtsmittels beantwortet daher eine andere Frage als die fachliche Beschäftigung mit dem eigenen Schutzverhalten. Benennen Sie bei einer Rückfrage, welcher dieser Bezüge gemeint ist. Die persönliche Lernaufgabe und die Vorbereitung des Materials können so verständlich auseinandergehalten werden.
Bedeutung
Eigene Sicherheit und Schutzverhalten
Bedeutung
Zustand und Aufbereitung der Unterrichtsmittel
Bedeutung
Den jeweiligen Dokumentationsgegenstand mitlesen
Erforderliche Demonstrations- und Übungsmaterialien einschließlich Reinigung und Desinfektion gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Leistungsumfang. Notwendige Teilnehmerinformationen und die Teilnahmebescheinigung zählen ebenfalls zu den vorgesehenen Leistungen.
Die erforderliche Aufbereitung im regulären Umfang berücksichtigen.
Informationsschrift und Bescheinigung zuordnen.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Das gilt im regulären Rahmen auch für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangt die DGUV Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diese Schulung nicht. Die vorgesehenen Personen benötigen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
Die DGUV verweist auf die Übersicht der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe. Dort sind Adressen und Telefonnummern ermächtigter Stellen aufgeführt. Mit einer geeigneten Ausbildungsstelle wird die für Ihren Bedarf passende Durchführung ausdrücklich abgestimmt.
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