Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17389 Anklam sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,7 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

38,1 km vom Suchpunkt

38,2 km vom Suchpunkt

Anklamer Betriebe prüfen vor einer Schulung sowohl die Ausbildungsstelle als auch den persönlichen Bedarf ihrer Beschäftigten. Die Ermächtigung betrifft die Durchführung geeigneter Lehrgänge. Ob eine Person Ausbildung oder Fortbildung benötigt oder anerkannte Vorqualifikation mitbringt, wird daneben anhand ihrer tatsächlichen Nachweise geklärt.
Ein Anklamer Betrieb möchte neue und bereits erfahrene Beschäftigte für Erste Hilfe schulen lassen. Teilen Sie der Schule mit, welche Nachweise vorliegen und welcher Bedarf noch offen ist. So kann der Anbieter Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Nach dieser Klärung werden konkrete Plätze oder ein Gruppentag angefragt. Für Inhouse-Unterricht werden ein geeigneter Raum und die Betriebsanschrift abgestimmt. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie vor der Buchung nach den erforderlichen Arbeitgeberangaben und möglichen gesonderten Leistungen, damit das Angebot vollständig beurteilt werden kann.
Was daraus hervorgeht
Bisherige Qualifikation
Was daraus hervorgeht
Vereinbarter Besuch
Was daraus hervorgeht
Tatsächlich absolvierte Schulung
Die betriebliche Organisation richtet sich nach anwesenden Versicherten und dem zutreffenden Rahmen des Unternehmens. Beziehen Sie Abwesenheiten durch Schulung in diese Betrachtung ein. Der Kurs schafft fachliche Voraussetzungen; wer im Unternehmen wann für die Erste Hilfe verfügbar ist, bleibt zusätzlich vor Ort zu organisieren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Unfallversicherungsträger übernimmt reguläre Gebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Für eine ausgefallene Anmeldung kann deshalb nicht einfach derselbe Abrechnungsweg vorausgesetzt werden. Lesen Sie die Rücktrittsbedingungen der Schule vor der Bestellung und vereinbaren Sie intern, wie Absagen rechtzeitig weitergegeben werden.
Bedingungen für Rücktritt und Änderungen lesen.
Die Ausbildungsstelle über eine Absage informieren.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erfüllt Anforderungen an Organisation und fachliche Durchführung. Dazu gehören entsprechend ausgebildete Lehrkräfte mit regelmäßiger Fortbildung und ein ärztlicher Hintergrund. Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn der Unterricht an einem vereinbarten Betriebsstandort stattfindet. Das Bereitstellen eines Raums macht das Unternehmen nicht selbst zur Ausbildungsstelle. Wählen Sie die beauftragte Schule deshalb nach ihrer Eignung für den tatsächlich benötigten regulären Lehrgang.
Die Schule braucht konkrete Angaben zur vorgesehenen Durchführung.
Tatsächlich vorgesehene Teilnehmende nennen.
Raum und Anschrift beschreiben.
Vollständige Teilnahme im Betriebsablauf ermöglichen.
Ein früherer Führerscheinkurs kann für die betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Bedingungen gehören zusammen. Bei anderen anerkannten Qualifikationen aus Gesundheits-, Sanitäts- oder Rettungsdienstberufen ist die jeweilige Grundlage zu prüfen. Lassen Sie einen unklaren Fall beim zuständigen Unfallversicherungsträger einordnen, bevor Sie aus einer bloßen Berufsbezeichnung oder Kursüberschrift eine neue Bestellung ableiten.
Reguläre betriebliche Fortbildungen finden in Präsenz statt und enthalten praktische Aufgaben. Sie sind kein bloßer Versand von Lernmaterial. Wählen Sie eine geeignete Veranstaltung, an der die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich mitarbeiten können; reine Onlinevermittlung ersetzt diesen Lehrgang nicht.
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel ein Abstand von zwei Jahren. Lassen Sie sich absolvierte Schulungen nachweisen und verwenden Sie deren tatsächlichen Stand für die Planung. Eine ungeprüfte Anmeldung zeigt noch nicht, ob die Person den Lehrgang besucht hat.
Der DGUV-Standardlehrgang ist auf höchstens zwanzig Personen ausgelegt. Besprechen Sie den tatsächlichen Gruppenbedarf mit der Schule, statt die Zahl erst am Unterrichtstag offenzulassen. Für einen größeren Gesamtbedarf wird eine geeignete Durchführung mit entsprechender Aufteilung abgestimmt.