Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07381 Pößneck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,3 km vom Suchpunkt

17,1 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte Ihres Pößnecker Unternehmens gehört die Hygiene der Demonstrations- und Übungsmaterialien zum Schulungsrahmen. Der DGUV-Grundsatz beschreibt dafür einen verbindlichen Hygieneplan der Ausbildungsstelle. Bei Verbandmaterial unterscheidet er außerdem zwischen zulässigem Übungsmaterial mit abgelaufenem Verfalldatum und einer erneuten Nutzung bereits verwendeter Materialien.
Wenn mehrere Bereiche Ihres Pößnecker Unternehmens Teilnehmer entsenden, sollte die Kursplanung an einer Stelle zusammenlaufen. Sammeln Sie die Namen und vorhandenen Ersthelferbescheinigungen. Mit der Ausbildungsstelle besprechen Sie, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird.
Räume, Gruppengröße und Durchführung müssen ausdrücklich vereinbart werden. Klären Sie außerdem die Vertretung laufender Aufgaben, damit die Beschäftigten die gesamte Schulung besuchen können. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Vor der Buchung wenden Sie sich wegen einer möglichen Gebührenübernahme an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Bedingungen und Verfahren. Bereiten Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben rechtzeitig vollständig vor.
Bezug
Verbindliche Handlungsanweisung für die damit befassten Personen
Bezug
Im genannten Rahmen bei Übungsmaterial zulässig
Bezug
Keine nochmalige Nutzung im Unterricht
Für praktische Aufgaben lässt der DGUV-Grundsatz spezielle Übungssets sowie Übungsmaterialien mit abgelaufenem Verfalldatum zu. Eine nochmalige Nutzung bereits verwendeter Verbandmaterialien ist dagegen nicht zulässig. Die beiden Beschreibungen meinen somit unterschiedliche Zustände. Wenn eine Frage zu einem Material im Unterricht entsteht, sollte genau benannt werden, welche Eigenschaft gemeint ist. Die Vorgabe betrifft die Übungsmaterialien der Schulung und erlaubt keine pauschale Übertragung auf die für tatsächliche Hilfe bereitgehaltene Betriebsausstattung.
Die eigene Frage auf den betreffenden Punkt beziehen.
Den verbindlichen Rahmen der Ausbildungsstelle berücksichtigen.
Die gemeinte Materialeigenschaft benennen.
Die Vorgabe gegen erneute Nutzung beachten.
Der DGUV-Grundsatz sieht vor, hygienische Maßnahmen in einem detaillierten Hygieneplan zu erfassen. Dieser ist eine verbindliche Handlungsanweisung für die Lehrkräfte und weitere mit der Hygiene beauftragte Personen. Bei Fragen zur Vorbereitung der Übungsmaterialien kann dieser organisatorische Rahmen erläutert werden. Er beschreibt, wie die Ausbildungsstelle die Hygiene ihrer praktischen Unterrichtsmittel organisiert und dokumentiert.
Zum regulären Leistungsumfang zählen nach den DGUV-Hinweisen die erforderlichen Demonstrations- und Übungsmaterialien einschließlich Reinigung und Desinfektion. Auch notwendige Teilnehmerinformationen und die Teilnahmebescheinigung gehören zu den vorgesehenen Leistungen.
Reinigung und Desinfektion im regulären Umfang berücksichtigen.
Informationsschrift und Bescheinigung als Leistungsbestandteile lesen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Auch ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang berücksichtigt diesen regulären Rahmen.
Der DGUV-Grundsatz beschreibt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Größe. Die Teilnehmerzahl darf auch bei Einsatz eines Ausbildungshelfers zwanzig nicht überschreiten. Diese Vorgaben beziehen sich auf die einzelne Lehrgangsgruppe.
Der Arbeitgeber ordnet den vorgesehenen Personen die Ersthelfer-Aufgabe zu. Die DGUV schreibt keine verbindliche Form für die Bestellung vor und empfiehlt eine schriftliche Bestellung. Der Vorgang betrifft die Zuordnung im Unternehmen.