Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19230 Hagenow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

27,8 km vom Suchpunkt

Eine Gruppe im Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst die tatsächlich teilnehmenden Personen. Die betriebliche Unterweisung richtet sich dagegen an alle Betriebsangehörigen. Hagenower Unternehmen berücksichtigen beide Adressatenkreise. Für den Lehrgang erhält zudem jede einzelne Person eine Informationsschrift; die Gruppe wird daher nicht nur mit einer einzigen gemeinsamen Unterlage versorgt.
Ein Hagenower Unternehmen möchte einen Inhouse-Kurs im Betriebsgebäude durchführen lassen. Klären Sie vor der Zusage, welcher Raum für die geplante Gruppe bereitsteht. Die Schule sollte die räumlichen Möglichkeiten für praktische Übungen kennen.
Eine vor Ort erreichbare Person kann Zugang und organisatorische Rückfragen übernehmen. Ausbildung oder Fortbildung werden dem Bedarf der tatsächlichen Teilnehmenden zugeordnet. Für Einzelpersonen können offene Lehrgänge passen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der verbindlichen Buchung vereinbart.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Gruppengröße | Die einzelne Lehrgangsgruppe |
| Jährliche Unterweisung | Alle Betriebsangehörigen |
| Informationsschrift | Jede einzelne teilnehmende Person |

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber.
Die Übernahmevoraussetzungen beim eigenen Träger klären.
Die betrieblichen Personal- und Fahrtkosten berücksichtigen.
Auch wenn Beschäftigte einen Lehrgang gemeinsam besuchen, erhält nach dem DGUV-Grundsatz jede teilnehmende Person eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten. Inhaltlich entspricht diese mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Die Vorgabe bezieht sich damit auf die einzelnen Lernenden. Bei der Erläuterung der Lehrgangsleistungen kann der Betrieb diese persönliche Unterlage ausdrücklich benennen; eine einzige gemeinsame Schrift für die gesamte Gruppe beschreibt die Vorgabe nicht vollständig.
Für einen Lehrgang nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Personen als übliche Gruppengröße; mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig möglich. Die Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen richtet sich dagegen mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Diese Angaben betreffen unterschiedliche Gruppen. Eine Teilnahmezahl für den Lehrgang beschreibt daher nicht automatisch den Personenkreis der betrieblichen Unterweisung.
Die konkrete Aufgabe bestimmt, welche Information benötigt wird.
Die tatsächliche Ausbildungsgruppe betrachten.
Alle Betriebsangehörigen berücksichtigen.
Die Informationsschrift jeder Person zuordnen.

Für die reguläre Fortbildung gelten neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die Ausbildung umfasst ebenfalls neun Einheiten; die Unterrichtsart richtet sich nach dem jeweiligen Qualifizierungsbedarf.
Eine verbindliche Form für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer ist nicht vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber trifft die Auswahl und überträgt den betreffenden Personen die betriebliche Aufgabe.
Elektronische Medien dürfen die Informationsschrift ergänzen, ersetzen nach dem DGUV-Grundsatz jedoch nicht die Printfassung. Jede teilnehmende Person erhält eine Unterlage, die inhaltlich mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe entspricht.