Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93142 Maxhütte-Haidhof sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Maxhütte-Haidhof · Bayern
Für den Maxhütte-Haidhofer Betrieb gehören Zugänglichkeit und Schutz der Erste-Hilfe-Mittel zusammen. Die DGUV Vorschrift 1 nennt beide Anforderungen an deren Bereitstellung. Auf dem Kursnachweis haben Nummern wiederum unterschiedliche Bezüge: Der DGUV-Grundsatz unterscheidet die Registrierung der Veranstaltung von der Kennziffer der ermächtigten Stelle.

Welche Beschäftigten sollen teilnehmen, und welche Ersthelferbescheinigungen haben sie bereits? Stellen Sie diese Informationen im Unternehmen zusammen, bevor Sie eine Ausbildungsstelle kontaktieren. So können Ausbildung und Fortbildung anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen werden.
Für einen Inhouse-Lehrgang in Maxhütte-Haidhof vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Teilen Sie der Gruppe den vollständigen Unterrichtszeitraum mit und organisieren Sie eine Vertretung der laufenden Aufgaben. Für einzelne Mitarbeiter können offene Kurse infrage kommen.
Nach der Teilnahme ergänzen Sie die betriebliche Übersicht um die neuen Bescheinigungen. Eine zentrale Ablage erleichtert spätere Rückfragen und die nächste Schulungsplanung. Zuständigkeiten sollten auch dann klar bleiben, wenn verschiedene Arbeitsbereiche an der Organisation beteiligt sind.
Für die Bereitstellung der Erste-Hilfe-Mittel nennt die DGUV Vorschrift 1 sowohl schnelle Erreichbarkeit und leichten Zugang als auch geeignete Behältnisse und Schutz vor schädigenden Einflüssen. Diese Anforderungen gelten nebeneinander. Eine Beschreibung des Behältnisses allein erklärt noch nicht, wie Beschäftigte die Mittel erreichen. Umgekehrt beschreibt eine gut erreichbare Stelle noch nicht den Schutz des Inhalts. Betrachten Sie beide Anforderungen gemeinsam am tatsächlichen Bereitstellungsort.

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Zugänglichkeit | Die schnelle Erreichbarkeit der Mittel berücksichtigen |
| Aufbewahrung | Vor schädigenden Einflüssen schützen |
| Nummernfeld | Bezeichnete Veranstaltung oder Stelle unterscheiden |
Auf der Teilnahmebescheinigung nennt der DGUV-Grundsatz sowohl die Registriernummer der Veranstaltung als auch Name und Kennziffer der ermächtigten Stelle. Die beiden Nummern bezeichnen verschiedene Gegenstände. Eine Angabe zur Ausbildungsstelle ist nicht schon die Nummer des einzelnen Lehrgangs. Lesen Sie daher jeweils die zugehörige Feldbezeichnung mit, bevor Sie Zahlen auf verschiedenen Belegen miteinander vergleichen. Eine bloß ähnliche Zahlenfolge erklärt noch nicht, auf welcher Ebene die Angabe zu verstehen ist.
Die konkrete Frage dem passenden Gegenstand zuordnen.
Zugänglichkeit und Schutz gemeinsam betrachten.
Die Registriernummer des Lehrgangs lesen.
Die Kennziffer der ermächtigten Stelle unterscheiden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für Unterricht in einer anderen Sprache können nach den DGUV-Hinweisen Mehrkosten entstehen. Der Unfallversicherungsträger übernimmt diese sprachbedingten Mehrkosten nicht.
Mögliche sprachbedingte Mehrkosten berücksichtigen.
Für diese Mehrkosten keine Übernahme vorsehen.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen pro Lehrgang. Auch mit einem Ausbildungshelfer darf die Teilnehmerzahl zwanzig nicht übersteigen. Diese Zahlen beziehen sich auf die einzelne Gruppe des regulären Unterrichts.
Die DGUV verlangt für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenz und praktische Aufgaben. Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diese Veranstaltung nicht. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen daher die entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
Die DGUV nennt keine verbindlich vorgeschriebene Form für die Bestellung. Sie empfiehlt eine schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Damit wird die Ersthelfer-Aufgabe der vorgesehenen Person im Betrieb ausdrücklich zugeordnet.
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