Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32839 Steinheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,1 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

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15,5 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Steinheimer Unternehmen planen Ersthelferschulungen aus ihrer örtlichen Organisation heraus. Die Zahl der tatsächlich anwesenden Versicherten und die Betriebsart beeinflussen den notwendigen Bedarf. Für geeignete Beschäftigte werden passende Lehrgänge oder ein Inhouse-Auftrag abgestimmt. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden vor einer Neuanmeldung berücksichtigt.
Für einen Steinheimer Betrieb ist die Kursanfrage beantwortet, einzelne organisatorische Angaben fehlen aber noch. Prüfen Sie vor der Zusage, ob Unterrichtstag, Teilnehmerzahl und Leistungsumfang eindeutig beschrieben sind. Rückfragen können dann gezielt an die Schule gehen.
Für einen Inhouse-Tag sollten auch Raum und Anschrift feststehen. Bei offenen Lehrgängen wird die Teilnahme für die jeweiligen Personen bestätigt. Die Schule ordnet Ausbildung oder Fortbildung dem Bedarf zu und erläutert die betriebliche Anmeldung. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung mit dem Unfallversicherungsträger setzt berechtigte Teilnahme über eine ermächtigte Ausbildungsstelle voraus; weitere Kosten sind zu klären.

Ein Lehrgang zeigt den Schulungsstand. Der Arbeitgeber wählt außerdem geeignete Personen für die betriebliche Aufgabe aus und berücksichtigt deren Bereitschaft. Die DGUV empfiehlt, die Bestellung schriftlich festzuhalten. Damit ist die Zuständigkeit im Betrieb eine eigene organisatorische Entscheidung neben dem Kursabschluss.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach dem Verfahren für die geplanten Lehrgänge. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden reguläre Gebühren direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgerechnet. Die Zusage eines Schulungstags ersetzt diese Klärung nicht; erforderliche betriebliche Angaben sollen vor dem Besuch vorliegen.
Zuständigkeit und Bedingungen prüfen.
Benötigte Angaben zur tatsächlichen Anmeldung übermitteln.
Beschreiben Sie gegenüber der Schule die konkrete Anfrage.
Ausbildung oder Fortbildung passend zu den Personen klären.
Vorgesehene Teilnehmende benennen.
Öffentlichen Besuch oder geeignete Inhouse-Durchführung abstimmen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig nennt die DGUV fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Für besondere Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen gelten eigene Anforderungen. Prüfen Sie daher den zutreffenden Rahmen Ihres Betriebs. Eine allgemeine Gesamtzahl der Mitarbeitenden beantwortet die Frage nach der ausreichenden Anwesenheit nicht.
Beschäftigte benötigen im Ernstfall die richtigen Angaben zum Herbeirufen von Hilfe. Die DGUV verlangt aktuelle schriftliche Hinweise unter anderem zu Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, geeignetem Personal sowie erreichbaren Ärzten und Krankenhäusern. Prüfen Sie deshalb die tatsächlich bereitgestellten Informationen im Unternehmen. Eine erfolgreiche Schulung aktualisiert diese Angaben nicht von selbst; sie bleiben Bestandteil der örtlichen Organisation und müssen bei Änderungen nachgeführt werden.
| Grundlage | Bedeutung |
|---|---|
| Anwesenheit | Ausreichende örtliche Besetzung |
| Nachweise | Geeigneten persönlichen Schulungsbedarf feststellen |
| Absolvierte Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre weiterplanen |

Neben dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit steht der Präventionsbereich des zuständigen Unfallversicherungsträgers als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Ausbildungsstelle erläutert dagegen ihre Lehrgänge. Ordnen Sie eine offene organisatorische Frage dem entsprechenden fachlichen Bereich zu.
Nein. Die reguläre betriebliche Fortbildung wird in Präsenz durchgeführt und enthält praktische Aufgaben. Ein Text zum Nachlesen kann diesen Lehrgang nicht ersetzen. Entscheidend ist die tatsächliche Teilnahme an einer geeigneten Veranstaltung einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Die Teilnehmenden brauchen Gelegenheit für den vollständigen Unterricht und die praktischen Aufgaben. Organisieren Sie die betrieblichen Abläufe entsprechend. Ein Kursraum im Unternehmen ist kein Grund, Beschäftigte während ihrer Schulung zugleich für die gewöhnlichen Aufgaben einzuplanen.