Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04654 Frohburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

Bei der betrieblichen Ersten Hilfe begegnen Frohburger Unternehmen verschiedenen Funktionen. Der Betriebsarzt wirkt an der Organisation mit; für die Ausbildung gelten zusätzlich Anforderungen an die Ausbildungsstelle. Bei einer Anfrage können außerdem Unterrichtssprache und vorgesehene Teilnahmebescheinigung konkret benannt werden, damit die Qualifizierung nachvollziehbar vorbereitet wird.
Ein Frohburger Betrieb möchte eine neue Teilnehmergruppe zusammenstellen. Prüfen Sie, wer bereits einen Nachweis mitbringt und bei wem der Ausbildungsbedarf noch offen ist. Die Schule kann dann passende Ausbildung oder Fortbildung vorschlagen.
Die bestätigte Gruppe wird für konkrete Plätze oder einen Inhouse-Tag angefragt. Für Unterricht am Arbeitsplatz werden Raum und Standort abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage aus dem tatsächlichen Angebot hervorgehen.
Nach den DGUV-Hinweisen wird der gesamte Lehrgang in einer Sprache durchgeführt. Der genehmigte Leitfaden bleibt dabei verbindlich. Die Teilnahmebescheinigung ist in deutscher Sprache auszustellen. Wenn ein Betrieb Unterricht in einer anderen Sprache anfragen möchte, benennt er dies für den konkreten Auftrag. Die festgelegte Sprache des Belegs wird dabei als eigene Vorgabe berücksichtigt und nicht aus der Unterrichtssprache abgeleitet.
Die Vorbereitung kann unterschiedliche Fragen enthalten.
Die betriebliche Hilfeorganisation betreffen.
Die Durchführung der Qualifizierung klären.
Den Unterrichtswunsch ausdrücklich benennen.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt dem Betriebsarzt eine wichtige Rolle bei der Planung und Durchführung der betrieblichen Ersten Hilfe zu. Die regulären Leistungen einer ermächtigten Ausbildungsstelle umfassen ihrerseits unter anderem die ärztliche Aufsicht über die Ausbildung. Beide Angaben haben einen ärztlichen Bezug, beschreiben aber unterschiedliche Aufgabenbereiche. Im Betrieb werden Fragen zur eigenen Hilfeorganisation deshalb mit ihrem betrieblichen Gegenstand vorbereitet; die Ausbildungsstelle verantwortet ihren Lehrgang.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die Fortbildung wird als eigener Lehrgang angefragt.
Worauf achten?
Mitwirkung an der betrieblichen Ersten Hilfe
Worauf achten?
Eine Leistung der Ausbildungsstelle
Worauf achten?
Die vorgesehene Ausführung des DGUV-Belegs
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zusatzkosten einer fremdsprachigen Durchführung werden nach den DGUV-Hinweisen nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen.
Die gewünschte Unterrichtssprache im konkreten Auftrag benennen.
Etwaige zusätzliche Kosten vor der Zusage abstimmen.
Der DGUV-Grundsatz knüpft die Bescheinigung an die regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Eine Anmeldung beschreibt zunächst die geplante Teilnahme am Lehrgang.
Für die Ausbildung sind neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von je 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Fortbildung umfasst ebenfalls neun Einheiten und wird nach ihrem eigenen Qualifizierungszweck durchgeführt.
Die DGUV nennt eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren für Aufzeichnungen über Hilfeleistungen. Gemeint sind die betrieblichen Aufzeichnungen zu tatsächlichen Hilfeereignissen; diese Frist beschreibt nicht den Fortbildungsabstand der Ersthelfer.