Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98544 Zella-Mehlis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Zella-Mehlis · Thüringen
Für eine betriebliche Erste-Hilfe-Schulung in Zella-Mehlis werden die benötigte Kursart und die Durchführung gemeinsam abgestimmt. Ein Inhouse-Wunsch betrifft außerdem den Lernort und mögliche zusätzliche Vereinbarungen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur einen Betrag, sondern den regulären Lehrgang mit dem tatsächlich gewünschten Auftrag.

In einem Betrieb aus Zella-Mehlis werden mehrere Beschäftigte erstmals als Ersthelfer eingeplant. Bevor ein gemeinsamer Termin gesucht wird, sollte die Schule den tatsächlichen Ausbildungsbedarf kennen. Vorhandene Nachweise können bei der Zuordnung berücksichtigt werden.
Eine bestätigte Teilnehmergruppe lässt sich für offene Lehrgänge anmelden oder für einen Inhouse-Tag anfragen. Dabei werden Raum und Standort konkret vereinbart. Fragen Sie nach den Arbeitgeberangaben, die für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger benötigt werden. Auch zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten gehören vor der Buchung in die Abstimmung.
Mit konkreten Informationen lässt sich die Anfrage beurteilen.
Vorhandene Nachweise und benötigte Kursart erläutern.
Die tatsächliche Zahl benennen.
Raum und Unterrichtsanschrift beschreiben.
Die DGUV zählt qualifizierte Lehrkräfte, Unterrichtsmaterialien, Teilnehmendenunterlagen und Bescheinigungen zum Standardlehrgang. Auch die vorgesehenen Räume sind Bestandteil dieser Beschreibung; ein kostenlos vom Unternehmen bereitgestellter Raum ist ausdrücklich mitgedacht. Ordnen Sie die angebotenen Positionen daran ein. Die reguläre Gebührenabrechnung soll nicht dadurch unverständlich werden, dass notwendige Standardbestandteile ohne Erklärung als jeweils eigenständige Zusatzleistung erscheinen.
Nach dem regulären Besuch wird die Kursbescheinigung ausgestellt, wenn die Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist. Die Buchung allein belegt diesen Abschluss nicht. Lassen Sie sich den Nachweis vorlegen und verwenden Sie den tatsächlich absolvierten Lehrgang für die weitere betriebliche Planung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren nennt der zuständige Unfallversicherungsträger seine Bedingungen. Erforderliche betriebliche Angaben werden vor dem Besuch bereitgestellt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann dann nach dem zutreffenden Verfahren abrechnen; sie benötigt dafür eine zur tatsächlichen Teilnahme passende Grundlage.
Zuständigen Träger und benötigte Angaben klären.
Die vereinbarten betrieblichen Unterlagen bereitstellen.
| Position | Zuordnung |
|---|---|
| Reguläre berechtigte Kursgebühr | Direkte Abrechnung mit BG oder Unfallkasse |
| Entgeltfortzahlung und Fahrkosten | Betrieblicher Aufwand des Unternehmens |
| Gewünschter zusätzlicher Aufwand | Voraussetzungen und Vereinbarung klären |
Ein ausdrücklich gewünschtes Abweichen vom Standard kann tatsächlichen Mehraufwand verursachen, beispielsweise zusätzliche Anreiseaufwendungen der Lehrkraft zu einer Inhouse-Veranstaltung. Dafür verlangt die DGUV eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung. Fragen Sie nach Leistung und Aufwand, bevor Sie zustimmen. Für Standard-Inhouse-Kurse in Kindergärten und Schulen gilt die genannte Mehrkostenregelung nicht; diese Besonderheit gehört zur Einordnung des konkreten Auftrags und darf nicht pauschal übergangen werden.
Jeweils neun Einheiten von 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Der Aufenthalt ist wegen der zusätzlichen Pausen länger. Die Auswahl zwischen Ausbildung und Fortbildung richtet sich nach dem persönlichen Qualifikationsstand, obwohl beide denselben regulären Umfang haben.
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang mit höchstens zwanzig Teilnehmenden. Geben Sie bei einer Anfrage die tatsächliche Zahl an. Übersteigt der betriebliche Gesamtbedarf diese Gruppengröße, wird mit der Ausbildungsstelle eine geeignete Aufteilung der Durchführung besprochen.
Die Schulung ist ein Teil davon. Im Unternehmen müssen außerdem geeignete Personen benannt und Hilfe vor Ort erreichbar gemacht werden. Der Arbeitgeber behält diese organisatorische Verantwortung; eine Bescheinigung beantwortet für sich allein keine Fragen zur tatsächlichen örtlichen Besetzung.
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