Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74348 Lauffen am Neckar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

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9,4 km vom Suchpunkt

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Die Ersthelferqualifizierung und die Informationen zur betrieblichen Hilfeorganisation gehören in Lauffen am Neckar zusammen. Der Lehrgang vermittelt die vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Unternehmen erfahren die Beschäftigten bei der Unterweisung, welche Einrichtungen, Meldewege und Ansprechpartner für ihre tatsächliche Arbeitssituation vorgesehen sind.
Ein Lauffener Betrieb möchte nach einer ersten Anfrage die noch offenen Angaben klären. Fragen Sie die Schule, welche Informationen zur Teilnehmergruppe oder Anmeldung fehlen. So lässt sich ein konkretes Angebot vor der internen Zusage vervollständigen.
Für Inhouse-Unterricht werden Raum und tatsächliche Betriebsanschrift abgestimmt. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorhandenen Nachweisen. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten gehören vor der verbindlichen Buchung zum Auftrag geklärt.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Unterricht | Allgemeine Erste-Hilfe-Kenntnisse und Fähigkeiten |
| Informationsschrift | Die Lehrinhalte zum Nachlesen |
| Örtliche Unterweisung | Die konkreten Einrichtungen und Meldewege |
Für den Lehrgang sieht der DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift für jede teilnehmende Person vor. Sie entspricht inhaltlich mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Die betriebliche Unterweisung behandelt dagegen auch die konkreten örtlichen Einrichtungen und Abläufe. Eine allgemeine Lernunterlage liefert diese Angaben zum einzelnen Unternehmen nicht von selbst. Bei der Erläuterung im Betrieb werden daher die eigenen Ansprechpartner und Einrichtungen mit ihrem tatsächlichen Bezug vorgestellt.
Die DGUV nennt für die mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen konkrete Fragen: Wer sind die Ersthelfer, wo und wie wird der Notruf abgesetzt und wo befindet sich Erste-Hilfe-Material? Auch die Meldung eines Unfalls und die Dokumentation gehören dazu. Diese Informationen werden auf die tatsächliche Betriebsorganisation bezogen. So wissen Beschäftigte, welche Personen und Einrichtungen sie an ihrem Arbeitsort ansprechen beziehungsweise nutzen können.
Die jeweilige Information soll ihren Zweck erfüllen.
Die vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Die Informationsschrift der Teilnahme zuordnen.
Die tatsächliche Hilfeorganisation erläutern.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Gebührenabrechnung sind die Voraussetzungen der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse maßgeblich.
Die Anforderungen an die Abrechnungsunterlagen erfragen.
Die Unterlagen für den tatsächlichen Lehrgang mit der Schule abstimmen.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Teilnehmende als übliche Gruppe. Mit einem Ausbildungshelfer können bis zu zwanzig Personen teilnehmen. Die Beschreibung betrifft die Lehrgangsgruppe und ist keine Mindestquote für Ersthelfer im Unternehmen.
Für die Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen keine verbindliche Form vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Die Auswahl und Zuordnung der betrieblichen Aufgabe liegen beim Arbeitgeber.
Eine reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Für den Lehrgang kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Auch die Ausbildung hat diesen Unterrichtsumfang; beide sind eigene Lehrgangsarten.
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