Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84137 Vilsbiburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,9 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

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19,7 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

Die Größe einer Lehrgangsgruppe und die benötigte Ersthelferzahl im Betrieb beantworten verschiedene Fragen. Vilsbiburger Unternehmen ordnen die Angaben nach ihrem jeweiligen Bezug ein. Neben der Qualifizierung werden Erste-Hilfe-Material und Möglichkeiten zum Hilferuf anhand der tatsächlichen betrieblichen Bedingungen betrachtet.
Ein Vilsbiburger Betrieb möchte für mehrere Beschäftigte ein Kursangebot vergleichen. Beschreiben Sie gegenüber den Schulen denselben Ausbildungsbedarf und dieselbe Teilnehmergruppe. So lässt sich der angebotene Leistungsumfang nachvollziehbar beurteilen.
Bei einem Inhouse-Wunsch werden Raum und Betriebsanschrift konkret benannt. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie nach zusätzlichen Leistungen und möglichen weiteren Kosten, bevor intern ein bestimmtes Angebot verbindlich freigegeben und ein Termin für die Beschäftigten eingeplant wird.
Für das Erste-Hilfe-Material berücksichtigt die DGUV unter anderem Betriebsgröße, Gefahren, räumliche Struktur und Rettungsorganisation. Daneben muss die notwendige Hilfe schnell herbeigerufen werden können; häufig genügt dafür ein Telefon mit Notrufnummern. Beide Aspekte beziehen sich auf die tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsort. Erläutern Sie im Betrieb die vorhandene Ausstattung und den vorgesehenen Hilferuf, damit die örtliche Hilfeorganisation verständlich wird.
Gruppenplanung und örtliche Hilfeorganisation benötigen unterschiedliche Informationen.
Die Größe der einzelnen Ausbildungsgruppe betrachten.
Die anwesenden Versicherten berücksichtigen.
Material und Hilferuf vor Ort erläutern.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Worauf achten?
Die Zahl der Teilnehmenden am Unterricht
Worauf achten?
Die anwesenden Versicherten und Betriebsart
Worauf achten?
Die tatsächlichen örtlichen Bedingungen
Die DGUV beschreibt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Lehrgangsgröße; mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig möglich. Die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer wird dagegen auf die anwesenden Versicherten und die Betriebsart bezogen. Eine Zahl aus der Kursbeschreibung beantwortet deshalb eine andere Frage als die Zahl für die betriebliche Besetzung. Verwenden Sie die Angaben in Ihrer Planung jeweils mit diesem Bezug.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Voraussetzungen für Lehrgangsgebühren erfragen.
Die benötigten Abrechnungsunterlagen vorbereiten.
Die Ausbildung besteht aus neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Für die Fortbildung gilt derselbe reguläre Unterrichtsumfang, bezogen auf den jeweiligen Qualifizierungsbedarf.
Die DGUV schreibt keine verbindliche Form vor und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber wählt die betreffenden Personen aus und ordnet ihnen die betriebliche Aufgabe als Ersthelfer zu.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede Person eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Ergänzungen sind möglich, ersetzen die vorgesehene Printfassung aber nicht.