Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85560 Ebersberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ebersberg · Bayern
Für Beschäftigte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kann die dafür vorgesehene Erste-Hilfe-Schulung relevant sein. Ebersberger Unternehmen benennen die tatsächliche Zielgruppe bei der Ausbildungsstelle. Daneben hilft im Betrieb die Orientierung an Materialbezeichnung und Kennzeichnung, damit Beschäftigte die vorhandenen Erste-Hilfe-Einrichtungen zuordnen können.

Ein Ebersberger Betrieb möchte die internen Rückmeldungen zu einer Schulung zusammenführen. Benennen Sie einen Kontakt, der Teilnehmerangaben und Ausbildungsbedarf gegenüber der Schule bestätigt. So werden Änderungen zu einem gemeinsamen Stand gebündelt.
Für Inhouse-Unterricht kommen Raum und Betriebsanschrift hinzu. Einzelne offene Kursplätze können separat angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die benötigten Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage bekannt sein, damit die Beschäftigten anhand bestätigter Kursinformationen eingeplant werden können.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen mit dem zuständigen Träger klären.
Die benötigten Angaben für die Schule vorbereiten.
Nach den DGUV-Hinweisen behandelt diese Schulung Erste Hilfe bei Erwachsenen und Kindern. Sie ist insbesondere für Personal in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vorgesehen und kann als betriebliche Ersthelferqualifikation berücksichtigt werden. Nennen Sie bei einer entsprechenden Anfrage die tatsächliche Tätigkeit und den benötigten Lehrgang. Die Aussage betrifft diese ausdrücklich bezeichnete Schulung und ist keine pauschale Einordnung jedes beliebigen privaten Kurses mit Kindern im Titel.
Alle Betriebsangehörigen werden regelmäßig und mindestens jährlich zur Ersten Hilfe unterwiesen.
Die DGUV nennt unter anderem den kleinen Verbandkasten C nach DIN 13157 und den großen Verbandkasten E nach DIN 13169. Erste-Hilfe-Einrichtungen und Materialaufbewahrungsorte werden gekennzeichnet; die Zeichen zeigen ein weißes Symbol auf grünem Grund. Für die betriebliche Orientierung können Sie deshalb sowohl die Bezeichnung der Ausstattung als auch den tatsächlich markierten Aufbewahrungsort erläutern. Beide Angaben helfen bei der Zuordnung vor Ort.
Zielgruppe und örtliche Orientierung werden ausdrücklich benannt.
Die Tätigkeit und den benötigten Lehrgang nennen.
Die vorhandene Bezeichnung zuordnen.
Den tatsächlich markierten Ort erläutern.
Worauf achten?
Auf die tatsächlich benötigte Schulung
Worauf achten?
Auf die bezeichnete Ausstattung
Worauf achten?
Auf die Einrichtung oder den Aufbewahrungsort
Für die Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause einzuplanen. Beide Lehrgangsarten haben damit denselben regulären Unterrichtsumfang.
Für diese Schulung nennt der DGUV-Grundsatz zusätzlich zum Unterricht mindestens drei Pausen. Zusammen dauern sie mindestens 45 Minuten; der Unterricht umfasst neun Einheiten mit jeweils 45 Minuten.
Die DGUV zählt die Raumbereitstellung zur regulären Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob die Ausbildungsstelle eigene oder gemietete Räume verwendet oder der Betrieb seinen Raum unentgeltlich bereitstellt.