Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33181 Bad Wünnenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

Betriebe in Bad Wünnenberg berücksichtigen vorhandene anerkannte Qualifikationen ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Eine neue Benennung ist nicht automatisch eine erste Ausbildung. Lassen Sie den passenden Anschluss klären und organisieren Sie die tatsächliche Teilnahme an geeigneten öffentlichen Lehrgängen oder einer abgestimmten Inhouse-Veranstaltung.
Ein Betrieb aus Bad Wünnenberg hat eine Person für einen offenen Kurs angemeldet. Vor dem Unterricht sollte klar sein, ob die Schule die Teilnahme bereits bestätigt hat und welche Unterlagen benötigt werden. Geben Sie diese Angaben direkt an die betroffene Person weiter.
Wenn später mehrere Beschäftigte geschult werden sollen, kann ein Inhouse-Angebot angefragt werden. Der Anbieter benötigt dafür die tatsächliche Gruppengröße und einen abgestimmten Raum. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach den vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Schule erläutert die betriebliche Abrechnung und mögliche zusätzliche Kosten zur jeweiligen Buchung.
DGUV Vorschrift 1 berücksichtigt neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle einschlägige sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder abgeschlossene Ausbildungen in einem Beruf des Gesundheitswesens. Für die Fortbildung nennt sie unter anderem vergleichbare regelmäßige Veranstaltungen oder entsprechend regelmäßig ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen. Der Arbeitgeber lässt sich Fortbildungsnachweise vorlegen. Klären Sie deshalb die persönliche Einordnung, bevor aus einer neuen betrieblichen Aufgabe allein auf einen bestimmten Lehrgang geschlossen wird.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die absolvierten Lehrgänge bei der jeweiligen Person fest. Eine ausgefallene Teilnahme bleibt ein offener Bedarf und wird bei der geeigneten nächsten Besuchsmöglichkeit weiter berücksichtigt.
| Aufgabe | Unternehmen |
|---|---|
| Auswahl | Eignung und Bereitschaft berücksichtigen |
| Bestellung | Schriftliche Festhaltung empfohlen |
| Erreichbarkeit | Angaben bei personellen Änderungen aktualisieren |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine betriebliche Anmeldung soll erkennen lassen, für welche Personen und welchen regulären Lehrgang die Übernahme geklärt ist. Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt dazu Voraussetzungen und benötigte Angaben; bei Berechtigung rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die regulären Gebühren direkt mit dem Träger ab.
Personen und benötigten Lehrgang nachvollziehbar benennen.
Trägerbedingungen und verlangte Angaben vor der Anmeldung klären.
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss nach DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden. Der Arbeitgeber hält diese Aufzeichnungen fünf Jahre verfügbar und behandelt sie vertraulich. Organisieren Sie, wie die zuständigen Personen die betriebliche Dokumentation nutzen können. Diese Aufzeichnungen betreffen geleistete Hilfe; sie sind von Nachweisen über absolvierte Lehrgänge zu unterscheiden. Beide Aufgaben werden im Unternehmen nachvollziehbar geregelt, damit Schulungsstand und tatsächlich erbrachte Hilfe nicht miteinander vermischt werden.
Die Schule beurteilt die Bedingungen praktischer Aufgaben.
Kursart und Personenzahl nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche erläutern.
Vollständige Lernzeit ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Pausen zählen zusätzlich zum Aufenthalt. Nutzen Sie für die Verfügbarkeit der Personen die ganzen bestätigten Zeiten und bei öffentlichen Besuchen auch die notwendigen Wege.
DGUV Vorschrift 1 nennt regelmäßigen Besuch und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, von denen sich die Lehrkraft überzeugt. Eine Anmeldung allein ist damit noch kein Abschluss. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen tatsächliche Teilnahme an Unterricht und praktischen Aufgaben.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Praktische Handlungen gehören zum Lernen, weshalb reine Onlinevermittlung diesen Unterricht nicht ersetzt. Auch am eigenen Standort brauchen die Beschäftigten geeignete Übungsbedingungen und Zeit, um tatsächlich gemeinsam mitzulernen.
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