Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32361 Preußisch Oldendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Preußisch Oldendorf · Nordrhein-Westfalen
Im Unternehmen in Preußisch Oldendorf können veränderte Arbeitsaufgaben eine entsprechende Unterweisung erforderlich machen. Benennen Sie, was sich für die betreffenden Beschäftigten konkret verändert. Für die Ersthelferschulung lässt sich daneben eine Lernfrage zum vorhandenen Verbandmaterial beschreiben; der reguläre Lehrgang berücksichtigt den Umgang mit solchen Mitteln.

Ein neuer Mitarbeiter und eine bereits geschulte Ersthelferin können unterschiedlichen Lehrgangsbedarf haben. Stellen Sie für Ihre Anfrage deshalb die vorhandenen Bescheinigungen zusammen. Die Ausbildungsstelle kann mit Ihrem Unternehmen Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Wenn Sie in Preußisch Oldendorf eine Inhouse-Veranstaltung planen, vereinbaren Sie Durchführung, Räume und Gruppengröße ausdrücklich. Geben Sie den Beschäftigten den vollständigen Zeitrahmen und die erforderlichen Unterlagen weiter. Während des Unterrichts müssen andere Aufgaben übernommen werden können. Offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen abdecken. Nach dem Kurs sammeln Sie die neuen Bescheinigungen in Ihrer betrieblichen Übersicht. Sie bilden eine nachvollziehbare Grundlage, wenn die nächste Schulung mit einer Ausbildungsstelle abgestimmt wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine reguläre Inhouse-Anfrage kann weitere eigene Wünsche enthalten. Wenn hierfür eine zusätzliche Leistung mit Vergütung vereinbart werden soll, lassen Sie den betreffenden Aufwand konkret benennen. Prüfen Sie, ob die Position Ihren gewünschten Auftrag beschreibt. Die DGUV verlangt für zusätzliche Leistungen eine ausdrückliche Vereinbarung; die Zustimmung kann sich dadurch auf einen nachvollziehbaren Gegenstand beziehen.
Zusätzlichen Umfang ausdrücklich beschreiben.
Leistung und Vergütung vor Zustimmung klären.
Für die Kalkulation in Preußisch Oldendorf sind zwei Aufträge auseinanderzuhalten: die reguläre Ersthelferausbildung und der von Ihrem Betrieb gewünschte Unterricht vor Ort. Ermächtigte Schulen aus dem Verzeichnis können die übernommenen Lehrgangsgebühren unmittelbar mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Voraussetzung ist, dass Ihre Beschäftigten nach deren Verfahren teilnehmen dürfen.
Der betriebliche Veranstaltungsort macht die gesamte Schulung deshalb noch nicht kostenlos. Lassen Sie tatsächliche Mehrkosten für Anfahrt und Aufbau gesondert beziffern und vereinbaren. Auch Arbeitszeit, eigene Organisation oder gesondert bestellte Leistungen können beim Unternehmen verbleiben. Einen verbindlichen Gesamtpreis erhalten Sie für Ihren konkreten Auftrag, nicht aus einer bundesweiten Pauschale.
Zum regulären Lernprogramm betrieblicher Ersthelfender gehört, den Inhalt eines Verbandkastens zu kennen und vorhandene Verbandmittel verwenden zu können. Wenn Beschäftigten dazu etwas unklar ist, lässt sich die Frage für die Ausbildungsstelle konkret benennen: Welches Material ist gemeint und welcher Zusammenhang soll erklärt werden? Die Lehrkraft kann den Lernbedarf dem Unterricht zuordnen. Eine Aufzählung eingekaufter Gegenstände allein beschreibt noch nicht, was die Personen darüber lernen möchten.
Für die persönliche Vorbereitung.
Den tatsächlichen Änderungsbezug beschreiben.
Am betreffenden Arbeitsplatz und seiner Tätigkeit ausrichten.
Gemeintes Verbandmaterial und offenen Zusammenhang benennen.
Bezug
Entsprechende arbeitsplatzbezogene Unterweisung
Bezug
Fachlichen Lernbedarf für die Schulung beschreiben
Bezug
An vorhandener persönlicher Qualifikation anschließen
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Unterweisung unter anderem bei Veränderungen im Aufgabenbereich vor. Sie wird auf die Entwicklung der Gefährdung angepasst. Benennen Sie deshalb im Unternehmen, welche Aufgabe oder Bedingung sich tatsächlich verändert hat. Die Unterweisung kann daran ihren konkreten Arbeitsplatzbezug ausrichten. Ein regelmäßig geplanter Ersthelferlehrgang beantwortet diese Frage zur veränderten Tätigkeit nicht automatisch; die entsprechende betriebliche Unterweisung wird mit ihrem eigenen Anlass vorbereitet.

Für die vorgesehenen betrieblichen Ersthelfenden ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Der geeignete nächste Lehrgang berücksichtigt deren absolvierte Schulungen und anerkannte vorhandene Qualifikationen. Besprechen Sie den konkreten Anschluss mit der Ausbildungsstelle.

Beide Lehrgangsarten bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Dieser reguläre Rahmen wird auch für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung berücksichtigt.
Die DGUV verlangt für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diese Durchführung nicht. Eine entsprechende persönliche Teilnahme wird für die tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten vorbereitet.
Der Unternehmer bestellt die vorgesehenen Ersthelfenden. Eine bestimmte Form der Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben; die schriftliche Festlegung wird empfohlen. Diese Entscheidung betrifft die Aufgabe im eigenen Unternehmen.
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