Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37688 Beverungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

Beschäftigte benötigen verständliche Angaben zur Ersten Hilfe im eigenen Betrieb. Beverunger Unternehmen erläutern diese bei der Unterweisung. Daneben wird die benötigte Ersthelferzahl nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart eingeordnet; die passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer ermächtigten Stelle organisiert.
Für eine Beverunger Firma steht die Teilnehmergruppe fest, aber noch kein Kursort. Fragen Sie die Schule nach verfügbaren offenen Plätzen oder einem möglichen Inhouse-Termin. Die Anfrage sollte den tatsächlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf beschreiben.
Unterricht im Betrieb wird mit einem konkreten Raum und Standort vereinbart. Benennen Sie eine organisatorische Kontaktperson, damit Rückfragen vor dem Tag geklärt werden können. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten gehören vor einer verbindlichen Zusage zum Angebot geklärt.
Die Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich nach der eigenen BG oder Unfallkasse.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Vorbereitung mit der Schule abstimmen.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Die Mindestzahl betrieblicher Ersthelfer wird auf die anwesenden Versicherten bezogen. Im Bereich von zwei bis zwanzig sieht die DGUV mindestens einen Ersthelfer vor. Bei mehr als zwanzig beträgt der Anteil in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent; für sonstige Betriebe sind zehn Prozent der anwesenden Versicherten vorgesehen.
Für die Vorbereitung zählen örtliche Antworten und der passende Zahlenbereich.
Die grundlegenden Hilfeinformationen erläutern.
Die anwesenden Versicherten betrachten.
Die Qualifizierung mit der ermächtigten Stelle abstimmen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Hilfeinformationen | Beschreiben die örtliche Organisation |
| Mindestzahl | Bezieht sich auf den passenden Größenbereich |
| Betriebsart | Ist bei mehr als zwanzig zu berücksichtigen |
Die DGUV nennt für die betriebliche Unterweisung konkrete Fragen: Wer sind die Ersthelfer, wo liegt das Material und wie wird der Notruf abgesetzt? Hinzu kommen Angaben dazu, wem ein Unfall gemeldet wird und wie Hilfeleistungen dokumentiert werden. Verwenden Sie für diese Orientierung die tatsächlichen betrieblichen Antworten. Die Information soll Beschäftigten einen verständlichen Überblick über die Hilfeorganisation an ihrem Arbeitsort geben.

Die Aufgabe wird durch den Arbeitgeber zugeordnet, der die Ersthelfer auswählt und bestellt. Eine verbindliche Form ist nicht vorgeschrieben; die DGUV empfiehlt, die Bestellung schriftlich festzuhalten.
Die Unterweisung zur Ersten Hilfe erfolgt regelmäßig, mindestens jährlich. Sie richtet sich an alle Betriebsangehörigen und behandelt Einrichtungen sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb.
Jede teilnehmende Person erhält eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten. Deren Inhalt entspricht mindestens dem DGUV-Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können die Printfassung ergänzen, ersetzen sie aber nicht.