Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79395 Neuenburg am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Neuenburg am Rhein · Baden-Württemberg
Neuenburger Betriebe organisieren Lehrgänge nach der vorhandenen anerkannten Qualifikation ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Bei einer Gruppe kann die Unterrichtssprache eine wichtige Vorentscheidung sein. Klären Sie die konkrete Durchführung und den bestellten Leistungsumfang, bevor Sie Plätze oder eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung verbindlich zusagen.

Ein Neuenburger Betrieb möchte Schulung und zusätzliche Leistungen getrennt beurteilen. Bitten Sie die Schule um eine nachvollziehbare Beschreibung des gewünschten Lehrgangs. Bei Inhouse-Unterricht werden außerdem Standort, Raum und organisatorischer Rahmen vereinbart.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Daraus folgt keine pauschale Übernahme jeder weiteren Leistung. Fragen Sie deshalb vor der Zusage nach gesonderten Kosten und erforderlichen Arbeitgeberangaben. Für die Gruppe werden Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf geklärt; Einzelpersonen können passende offene Lehrgänge anfragen und sich konkrete Plätze bestätigen lassen.
Zum Standardlehrgang gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Die reguläre Gebühr umfasst auch notwendige Lehrgangsräume, ob eigene, angemietete oder vom Betrieb unentgeltlich bereitgestellte Räume. Eine ausdrücklich gewünschte Abweichung mit tatsächlichem zusätzlichem Aufwand kann eine ergänzende Vereinbarung erfordern. Lesen Sie deshalb bei einem eigenen Betrag, welcher konkrete zusätzliche Umfang für Ihren Auftrag beschrieben wird, bevor Sie ihn verbindlich bestellen.
| Bereich | Unternehmen |
|---|---|
| Auswahl | Eignung und Bereitschaft der Person berücksichtigen |
| Bestellung | Schriftliche Festhaltung empfohlen |
| Erreichbarkeit | Tatsächliche Zuständigkeit bekannt machen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen BG oder Unfallkasse nach Berechtigung und notwendigen Teilnehmerangaben. Die ermächtigte Schule rechnet berechtigte reguläre Gebühren direkt ab. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber und werden bei der internen Vorbereitung des tatsächlichen Unterrichtsbesuchs zusätzlich eingeplant.
Trägerbedingungen und verlangte Unterlagen klären.
Zeit und Fahrkosten des Unternehmens berücksichtigen.
Eine neue Benennung ist nicht automatisch eine erste Ausbildung. Lassen Sie einschlägige anerkannte Qualifikationen und offene Voraussetzungen einordnen. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; der tatsächlich absolvierte Abschluss gehört deshalb zur weiteren persönlichen Planung.
Die DGUV sieht fremdsprachige Lehrgänge auf Grundlage eines freigegebenen Leitfadens vor. Mehrere Unterrichtssprachen innerhalb eines Kurses sind nicht vorgesehen, die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Fragen Sie eine geeignete Ausbildungsstelle nach der gewünschten Durchführung und möglichen eigenen Mehrkosten. Die Gruppe sollte in der vereinbarten Sprache den Erklärungen folgen und praktische Aufgaben verstehen können. Eine bloße Übersetzung des Internetangebots bestätigt diese Durchführung noch nicht.
Die Schule beurteilt den möglichen Lernort.
Kursart und Gruppengröße angeben.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Vollständige Teilnahme ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich. Für die Personalplanung werden die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die notwendigen Wege berücksichtigt.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Praktische Handlungen gehören zum Mitlernen. Eine reine Onlinevermittlung ersetzt diese Lehrgänge deshalb nicht; auch für eine Inhouse-Schulung werden geeignete Bedingungen für tatsächlich gemeinsam ausgeführte praktische Aufgaben benötigt.
Nach DGUV darf er höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein. Prüfen Sie beide Voraussetzungen am vorhandenen Nachweis. Bei einer unklaren Angabe hilft der zuständige Unfallversicherungsträger bei der Einordnung des persönlichen Schulungsbedarfs.
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