Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29683 Bad Fallingbostel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

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Bad Fallingbostel · Niedersachsen
Fallingbosteler Betriebe organisieren geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Ausgangspunkt sind vorhandene anerkannte Qualifikationen und tatsächlich absolvierte Schulungen. Prüfen Sie den persönlichen Stand vor einer Anfrage, damit der bestätigte Lehrgang zum Bedarf passt und eine geplante Teilnahme nachvollziehbar vorbereitet werden kann.

In einem Fallingbosteler Betrieb soll die nächste Fortbildungsanfrage vorbereitet werden. Prüfen Sie die vorhandenen Nachweise und besprechen Sie mit der Schule, welche Schulung für die jeweiligen Beschäftigten gebraucht wird. Eine gemeinsame Liste kann dabei helfen, noch offene Angaben zu erkennen.
Danach werden konkrete Plätze oder ein Inhouse-Termin angefragt. Für die Schulung am Arbeitsplatz sollte ein Raum benannt werden, dessen Nutzung mit der Schule abgestimmt ist. Fragen Sie nach den Unterlagen für eine mögliche direkte Gebührenabrechnung berechtigter betrieblicher Teilnahme. Der bestätigte Termin wird anschließend an alle Beteiligten weitergegeben.
Einordnung
Unterrichtsmittel, Unterlagen und Bescheinigung enthalten
Einordnung
Tatsächlichen ergänzenden Aufwand beschreiben
Einordnung
Zusätzlichen Umfang ausdrücklich vereinbaren
Für Inhouse nennt das Unternehmen den benötigten Lehrgang und die Zahl der vorgesehenen Personen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Standort und den Raum mit Einrichtung und nutzbarer Fläche. Die Schule beurteilt die Bedingungen der praktischen Übungen. Halten Sie die abgestimmte Durchführung fest und geben Sie die passenden Informationen an die Beschäftigten weiter. Für einzelne öffentliche Teilnahmen wird dagegen ein konkreter angebotener Platz angefragt und bestätigt.
Reguläre Lehrgänge finden in Präsenz statt.
Gewöhnliche Arbeit während des Besuchs abdecken.
Die praktische Ausführung mitmachen lassen.
Vollständige Anwesenheit und nötige Wege einplanen.
Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Unternehmen. Eine schriftliche Festhaltung ihrer Bestellung wird von der DGUV empfohlen. Machen Sie die tatsächliche Erreichbarkeit der zuständigen Ersthelfenden für die Belegschaft bekannt und halten Sie die Angaben bei personellen Veränderungen aktuell.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Der Betrieb lässt sich entsprechende Nachweise vorlegen. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge in der persönlichen Übersicht fest, statt allein die früher geplanten Termine fortzuschreiben. Eine neue Benennung bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Anerkannte einschlägige Voraussetzungen werden berücksichtigt; offene Einordnungsfragen klären Sie vor der nächsten Bestellung mit Schule oder Unfallversicherungsträger.
Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen und notwendigen Angaben der geplanten Teilnahme. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt ab. Zusätzlich ausdrücklich gewünschter tatsächlicher Mehraufwand wird mit eigenem Betrag gesondert vereinbart und vor der Bestellung geprüft.
Berechtigung und Trägerunterlagen vorbereiten.
Gewünschten Umfang und eigenen Betrag bestätigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht; Pausen zählen zusätzlich zum Aufenthalt. Nutzen Sie die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die Wege, um die Personen einzuplanen.
Nach DGUV kann die Person zunächst weiter eingesetzt werden; die Fortbildung muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Eine Überschreitung soll deshalb nicht als dauerhaft erledigte Fortbildungsplanung behandelt werden. Klären Sie eine offene persönliche Einordnung mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre lang verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln. Diese Vorgaben betreffen die tatsächlich geleistete Hilfe im Betrieb.
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