Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72172 Sulz am Neckar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,1 km vom Suchpunkt

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20,2 km vom Suchpunkt

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23,5 km vom Suchpunkt

Sulzer Unternehmen organisieren geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Vorhandene anerkannte Qualifikation wird berücksichtigt. Lassen Sie den benötigten Lehrgang und den tatsächlichen Leistungsumfang bestätigen, bevor Sie öffentliche Plätze oder eine gemeinsame Inhouse-Durchführung mit der Ausbildungsstelle vereinbaren.
Ein Sulzer Unternehmen möchte einen Lehrgang für Beschäftigte aus mehreren Betriebsteilen organisieren. Benennen Sie gegenüber der Schule eindeutig den Standort, an dem eine Inhouse-Schulung stattfinden soll. Ein Firmenname allein beschreibt den Unterrichtsort nicht ausreichend.
Raum und Gruppengröße werden zum gewählten Ort abgestimmt. Eine erreichbare Kontaktperson kann organisatorische Fragen vor dem Tag klären. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die Anmeldung und den Weg zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Mögliche gesonderte Kosten sind vor der Buchung zu besprechen.
Die Schule braucht beurteilbare Bedingungen für die Übungen.
Tatsächlichen geplanten Unterrichtsort angeben.
Einrichtung und nutzbare Fläche erläutern.
Personenzahl und benötigten Lehrgang nennen.
Zum Standardlehrgang gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Die reguläre Gebühr deckt auch die notwendigen Lehrgangsräume ab, unabhängig davon, ob sie der Schule gehören, angemietet oder vom Unternehmen unentgeltlich bereitgestellt werden. Eine ausdrücklich gewünschte Abweichung mit tatsächlichem weiterem Aufwand kann gesondert vereinbart werden. Fragen Sie deshalb bei einem zusätzlichen Betrag, welche konkrete ergänzende Leistung für Ihren Auftrag beschrieben wird.
Reguläre betriebliche Lehrgänge finden in Präsenz statt und beinhalten praktische Übungen. Stimmen Sie die gewöhnlichen Aufgaben so ab, dass die Beschäftigten während der ganzen Veranstaltung mitlernen können. Der eigene Standort ändert nichts am Bedarf einer tatsächlichen vollständigen Teilnahme.
Weiterführung
Tatsächlich absolvierten Lehrgang festhalten
Weiterführung
In der Regel alle zwei Jahre einplanen
Weiterführung
Erreichbarkeit für Beschäftigte bekannt machen
Nach DGUV kann ein Führerscheinkurs für die betriebliche Aufgabe berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Prüfen Sie beide Angaben gemeinsam. Ist eine Voraussetzung unklar, hilft der zuständige Unfallversicherungsträger bei der Einordnung. Auch andere einschlägige anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt; die erstmalige Benennung im Unternehmen legt nicht automatisch eine erste Ausbildung fest.
Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und erforderliche Angaben der geplanten Teilnahme. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt ab. Stellen Sie die verlangten Informationen vor der Anmeldung zusammen und klären Sie eine unverständliche Übernahmebedingung mit dem zuständigen Träger.
Berechtigung der konkreten Teilnahme prüfen.
Verlangte Trägerunterlagen für die Schule vorbereiten.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Damit ergeben sich 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen hinzu. Nutzen Sie die vollständigen bestätigten Zeiten und bei öffentlichen Besuchen die Wege für die Verfügbarkeit der Beschäftigten.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Sie gehören nicht zur Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren. Berücksichtigen Sie diese Positionen bei der internen Planung der tatsächlichen Teilnahmen und unterscheiden Sie sie vom regulären Abrechnungsweg des Lehrgangs.
Lesen Sie die vereinbarten Rücktritts- und Stornobedingungen der Schule und teilen Sie die Verhinderung entsprechend mit. Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Ein weiter benötigter Abschluss bleibt nach einer ausgefallenen Teilnahme noch zu organisieren.
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