Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06369 Südliches Anhalt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,0 km vom Suchpunkt

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Erste-Hilfe-Ausbildung behandelt auch die Betreuung betroffener Menschen. Unternehmen im Südlichen Anhalt können Fragen zu den Lerninhalten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Zusätzlich hilft die betriebliche Dokumentation konkreter Hilfeleistungen, Ereignisse für die Prävention auszuwerten; der Lehrgang wird öffentlich oder als vereinbarter Inhouse-Unterricht organisiert.
Ein Unternehmen aus der Stadt Südliches Anhalt möchte eine Inhouse-Schulung anfragen. Nennen Sie die konkrete Ortschaft und vollständige Betriebsanschrift, statt nur den Namen der Stadt anzugeben. Der vorgesehene Raum und die Gruppengröße werden mit der Schule abgestimmt.
Die Teilnehmenden werden nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf beschrieben. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben sowie mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie nach enthaltenen Leistungen und weiteren Kosten, bevor ein konkreter Termin intern verbindlich eingeplant und bestätigt wird.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Betreuung | Ein Teil der praktischen Lerninhalte |
| Aufzeichnung | Ein konkretes Ereignis dokumentieren |
| Auswertung | Hinweise für die Prävention gewinnen |
Nach den DGUV-Hinweisen kann die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen auch zur Analyse von Unfällen und Verletzungen für die betriebliche Prävention dienen. Dabei können kleinere Ereignisse ebenfalls Hinweise liefern. Betrachten Sie die tatsächlichen Aufzeichnungen im dafür vorgesehenen vertraulichen Verfahren. Eine Auswertung bezieht sich auf dokumentierte Geschehnisse; die bloße Anzahl ausgebildeter Ersthelfer beschreibt dagegen keinen Verlauf der Ereignisse im Betrieb.
Verschiedene Informationen helfen bei unterschiedlichen Aufgaben.
Auch Betreuung im Unterricht berücksichtigen.
Die tatsächlich geleistete Hilfe dokumentieren.
Dokumentierte Geschehnisse auswerten.
Für eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die benötigten Abrechnungsangaben klären.
Die Unterlagen mit der Schule abstimmen.
Der DGUV-Grundsatz nennt psychische Betreuung und Wärmeerhalt als Inhalte der Ersthelferausbildung. In der praktischen Übersicht werden sie innerhalb eines Fallbeispiels behandelt. Die Ausbildung betrachtet damit auch den Umgang mit dem betroffenen Menschen und nicht allein die Verwendung von Material. Fragen zu diesem Teil des Unterrichts können bei der Lehrkraft angesprochen werden; konkrete Hilfehandlungen werden im angeleiteten Lehrgang erlernt.
Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt die reguläre betriebliche Ausbildung oder Fortbildung nicht.

Eine Gruppe von bis zu zwanzig Personen sieht die DGUV bei Einsatz eines Ausbildungshelfers vor; als übliche Lehrgangsgröße werden zehn bis fünfzehn Teilnehmende beschrieben. Diese Angaben betreffen den einzelnen Lehrgang.
Nach den DGUV-Hinweisen beträgt die Aufbewahrungsdauer fünf Jahre. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und gegen unbefugten Zugriff geschützt; das Unternehmen berücksichtigt dies bei seinem gewählten Dokumentations- und Ablageverfahren.
Die Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen und erfolgt regelmäßig, mindestens jährlich. Sie behandelt die Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen und ist nicht auf die Lehrgangsteilnehmenden begrenzt.
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