Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99880 Waltershausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

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20,2 km vom Suchpunkt

Ihr Waltershäuser Unternehmen organisiert die betrieblich veranlasste Ersthelferschulung und die zugehörige Kostenplanung. Die DGUV Vorschrift 1 schützt Versicherte davor, mit den Kosten der dort vorgesehenen Maßnahmen belastet zu werden. Eine weitere betriebliche Aufgabe ist die regelmäßige Unterweisung zur Ersten Hilfe, die dokumentiert werden muss.
Besprechen Sie im Waltershäuser Betrieb zunächst, wer künftig als Ersthelfer vorgesehen ist und welche Schulung die Person bereits absolviert hat. So lässt sich die Anfrage an eine Ausbildungsstelle auf Ausbildung oder Fortbildung ausrichten. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Einordnung.
Für eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung werden Gruppengröße, geeignete Räume und Termin ausdrücklich vereinbart. Klären Sie im Unternehmen, wer den Unterrichtstag vollständig freihalten kann. Für einzelne Beschäftigte kann ein offener Lehrgang die passende Lösung sein.
Eine mögliche Kostenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und den Voraussetzungen der Teilnehmer. Eine ermächtigte Schule kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Bereiten Sie dafür die geforderten Angaben und Unterlagen rechtzeitig vor.
Für Ihre Vorbereitung.
Betrieblich veranlasste Maßnahmen im Unternehmen vorbereiten.
Regelmäßig zur örtlichen Ersten Hilfe informieren.
Die durchgeführte Unterweisung nachvollziehbar festhalten.
Bezug
Finanzierung betrieblicher Maßnahmen einplanen
Bezug
Persönlich absolvierte Qualifizierung
Bezug
Tatsächlich durchgeführte betriebliche Unterweisung
Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfender nennt die DGUV persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Motivation zur Hilfeleistung ist erwünscht. Die Auswahl wird deshalb auf die einzelnen Beschäftigten bezogen, die für die Aufgabe vorgesehen sind.
Die DGUV sieht regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung zur Ersten Hilfe im Betrieb vor. Nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung dokumentiert werden. Berücksichtigen Sie diese Aufgabe bei der betrieblichen Vorbereitung und halten Sie die tatsächlich durchgeführte Unterweisung nachvollziehbar fest. Die Dokumentation bezieht sich auf diese Unterweisung mit den betrieblichen Informationen. Sie wird nicht schon dadurch erledigt, dass neue Ersthelferbescheinigungen im Unternehmen eingehen.
Im regulären Gebührenrahmen sind die erforderlichen Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigungen enthalten. Lesen Sie das Angebot mit Blick auf diese vorgesehenen Bestandteile. Eine Rückfrage kann sich dann auf die konkret benannte Position beziehen.
Erforderliche Materialien und Teilnehmerunterlagen berücksichtigen.
Den regulären Nachweis des besuchten Lehrgangs einordnen.
Nach der DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer die Kosten der dort vorgesehenen Maßnahmen nicht den Versicherten auferlegen. Dazu wird die Kostenplanung für eine betrieblich veranlasste Ersthelferschulung im Unternehmen vorbereitet. Klären Sie intern den Auftrag und seine Finanzierung. Die Frage, welche berechtigten regulären Gebühren der Unfallversicherungsträger übernimmt, wird daneben nach dessen Bedingungen behandelt; sie verändert nicht die genannte Grundregel zur Belastung der Versicherten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die konkrete Teilnahmeplanung der Beschäftigten richtet sich nach dem gesamten mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Veranstaltungsrahmen.
Reguläre betriebliche Lehrgänge verlangen Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diese Qualifizierung nicht. Vereinbaren Sie eine geeignete Veranstaltung, bei der die vorgesehenen Beschäftigten persönlich teilnehmen und während des Unterrichts selbst mitarbeiten können.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der nächsten passenden Teilnahme berücksichtigt. Eine neue Funktion allein führt nicht pauschal zu einer weiteren Grundausbildung für alle betreffenden Personen.
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