Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29303 Bergen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

Bergen · Niedersachsen
Bergener Unternehmen vereinbaren die passende Qualifizierung ihrer vorgesehenen Ersthelfenden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Die Ausbildung behandelt verschiedene Notfallsituationen; dazu gehört auch die Betreuung betroffener Menschen. Für Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder wird die dafür vorgesehene besondere Schulungsform mit ihrem eigenen Rahmen berücksichtigt.

Benennen Sie im Bergener Unternehmen eine Person für den Kontakt zur Ausbildungsstelle. Sie kann Teilnehmer, bisherige Bescheinigungen und Rückfragen aus den Arbeitsbereichen bündeln. Mit der Schule lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend zum Bedarf besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag stimmen Sie Räume und Gruppengröße ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Die Mitarbeiter müssen während des gesamten Lehrgangs von anderen Aufgaben frei sein. Offene Kurse können einzelne Anfragen abdecken. Geben Sie Beginn, Ablauf und nötige Unterlagen rechtzeitig an alle vorgesehenen Personen weiter. Nach dem Kurs ordnen Sie die neuen Bescheinigungen der betrieblichen Übersicht zu. Das erleichtert die spätere Schulungsplanung und weitere gezielte Anfragen bei einer Ausbildungsstelle.
Für die weitere Auswahl.
Die vorgesehenen Grundlagen berücksichtigen.
Auch diesen Teil des Unterrichtsprogramms mitsehen.
Die dafür vorgesehene Schulungsform nennen.
Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder beschreibt der DGUV-Grundsatz eine besondere Schulungsform mit Maßnahmen für Erwachsene und Kinder. Dazu gehören auf diese Form abgestimmte Inhalte, zusätzliche Qualifikation der Lehrkräfte und zusätzliche geeignete Ausstattung. Die Schulung eignet sich insbesondere für Personal in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Wenn Ihr Auftrag diesen Bereich betrifft, benennen Sie die benötigte Schulungsform ausdrücklich.
Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen der BG oder Unfallkasse. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese eigenen Aufwendungen für die vorgesehenen Teilnahmen zusätzlich zur Klärung der Kursgebühren.
Trägerbedingungen für berechtigte Teilnahmen klären.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten berücksichtigen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der geeigneten nächsten Teilnahme berücksichtigt. Eine neue Funktion allein verlangt nicht pauschal eine erneute Grundausbildung für jede betreffende Person.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Einordnung
Ausbildungsstelle nach den Inhalten fragen
Einordnung
Besondere Schulungsform und deren Anforderungen
Einordnung
Passenden weiteren Lehrgang einordnen
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Ausbildung neben weiteren Grundlagen auch Maßnahmen zur psychischen Betreuung betroffener Personen. Die Themenbreite umfasst also mehr als die Beschäftigung mit Verbandmitteln. Bei einer Anfrage zum Lernprogramm können Sie diesen Teil der Grundlagen ausdrücklich ansprechen. Die konkrete Vermittlung und praktische Beschäftigung gehören in den geeigneten Lehrgang; eine kurze Themenübersicht bietet selbst noch keine Anleitung für eine Notfallsituation.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich berücksichtigt. Für die Teilnahme der Beschäftigten verwenden Sie den vollständigen bestätigten Veranstaltungsrahmen einschließlich aller vorgesehenen Unterrichtsteile.
Die DGUV verlangt Präsenz mit praktischen Aufgaben für reguläre betriebliche Lehrgänge. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Rahmen nicht. Auch eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung wird deshalb mit tatsächlicher persönlicher Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten vorbereitet.
An einem regulären Lehrgang dürfen höchstens zwanzig Personen teilnehmen. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Schulungsbedarf. Eine größere Zahl Beschäftigter wird für geeignete Durchführungen abgestimmt und nicht als unbegrenzt große einzelne Kursgruppe vorausgesetzt.