Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16792 Zehdenick sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,1 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

Zehdenicker Unternehmen organisieren geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden und berücksichtigen anerkannte Qualifikationen. Bei einer Gruppe soll die tatsächliche Unterrichtssprache verständliches Mitlernen ermöglichen. Nach der Schulung werden die betrieblichen Zuständigkeiten so bekannt gemacht, dass Beschäftigte ihre örtliche Hilfeorganisation kennen.
Ein Zehdenicker Unternehmen plant den Kursbesuch einzelner Beschäftigter, während der Betrieb geöffnet bleibt. Stimmen Sie intern ab, wer an welchem Tag freigestellt werden kann. Danach können bei der Schule konkrete offene Kursplätze angefragt werden.
Wenn ein gemeinsamer Inhouse-Termin gewünscht ist, sollte die Arbeitsorganisation den bestätigten Unterrichtstag für die ganze Gruppe ermöglichen. Der Anbieter erläutert, welche Qualifikation zur bisherigen Ausbildung passt. Erfragen Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben und den Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Weitere Leistungen und mögliche Zusatzkosten werden zum konkreten Auftrag vereinbart, bevor die Teilnahme verbindlich wird.
Klärung
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung
Klärung
Berechtigung und Übernahmeverfahren
Klärung
Ausdrückliche ergänzende Vereinbarung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen für die geplanten Personen und erforderliche Unterlagen. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt ab. Zusätzlich gewünschter tatsächlicher Mehraufwand wird gesondert vereinbart und vor der Bestellung mit seinem eigenen Betrag geprüft.
Berechtigung und Trägerangaben klären.
Gewünschten Umfang und eigene Kosten bestätigen.
Praktische Aufgaben brauchen geeignete Bedingungen.
Kursart und Personenzahl nennen.
Einrichtung und Fläche vorstellen.
Vollständige Teilnahmezeit ermöglichen.
Eine neue Benennung bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Prüfen Sie einschlägige anerkannte Qualifikationen und lassen Sie offene Voraussetzungen einordnen. Die reguläre Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und nach dem tatsächlichen persönlichen Abschluss weitergeplant.
Fremdsprachige betriebliche Lehrgänge sind nach DGUV mit freigegebenem Leitfaden möglich. Mehrere Unterrichtssprachen im selben Kurs sind nicht vorgesehen; die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Besprechen Sie die Voraussetzungen mit einer geeigneten Ausbildungsstelle. Die gewünschte Sprache und mögliche eigene Zusatzkosten gehören bereits in die Anfrage, damit die später vereinbarte Veranstaltung von den vorgesehenen Personen tatsächlich verstanden werden kann.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfender liegt beim Unternehmen. Persönliche Voraussetzungen und Bereitschaft zur Aufgabe werden berücksichtigt. Für die Bestellung bestehen nach DGUV keine Formvorschriften, eine schriftliche Festhaltung wird jedoch empfohlen. Machen Sie die Erreichbarkeit der Personen für die Beschäftigten nachvollziehbar. Bei Veränderungen passen Sie die betrieblichen Informationen an; die örtliche Hilfeorganisation folgt nicht automatisch aus einzelnen absolvierten Kursen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht; Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Für die Verfügbarkeit nutzen Sie den ganzen bestätigten Zeitraum und berücksichtigen bei öffentlichen Besuchen die Wege.
Betriebsarzt oder Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit können die Organisation der Ersten Hilfe unterstützen. Bei konkreten Fragen hilft auch die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers. Die Ausbildungsstelle erläutert dagegen den passenden Lehrgang und die Bedingungen seiner Durchführung.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber. Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger schließt diese Positionen nicht ein. Berücksichtigen Sie sie deshalb in der internen Planung der vorgesehenen Personen und der tatsächlich vereinbarten Teilnahme.