Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61191 Rosbach v. d. Höhe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

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11,5 km vom Suchpunkt

Neben der Qualifizierung organisiert Ihr Rosbacher Unternehmen die Informationen zur Ersten Hilfe am Arbeitsort. Tatsächliche Hilfeleistungen werden dokumentiert und vertraulich aufbewahrt. Beschäftigte benötigen außerdem aktuelle Hinweise zu Einrichtungen und vorgesehenen Ansprechpersonen. Diese Aufgaben begleiten die betriebliche Organisation auch nach einer vereinbarten Inhouse-Schulung.
Ihr Rosbacher Betrieb sollte erklären können, welche Beschäftigten geschult werden sollen und welche Ersthelferbescheinigungen vorliegen. Die Ausbildungsstelle kann auf dieser Grundlage Ausbildung und Fortbildung passend besprechen. Benennen Sie auch eine Ansprechperson für die weitere Abstimmung.
Für eine Inhouse-Gruppe werden Räume und Teilnehmerzahl abgestimmt und die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Andere Aufgaben benötigen währenddessen Vertretung. Offene Lehrgänge können einzelne Bedarfe abdecken. Eine mögliche Gebührenübernahme prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dem dort geltenden Verfahren. Klären Sie rechtzeitig, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden, damit diese vor einer verbindlichen Anmeldung bekannt sind.
| Angabe | Ihr Bezug |
|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierten Lehrgang einordnen |
| Erste-Hilfe-Aufzeichnung | Tatsächlich geleistete Hilfe dokumentieren |
| Örtliche Bekanntgabe | Aktuelle Einrichtungen und Ansprechpersonen nennen |
Informationen zu Notruf, Erste-Hilfe-Einrichtungen und geeignetem Personal werden durch Aushänge oder in einer anderen geeigneten schriftlichen Form bekannt gemacht. Die DGUV verlangt, diese Angaben aktuell zu halten. Verwenden Sie deshalb die Informationen, die am jeweiligen Arbeitsort tatsächlich gelten. Eine allgemeine Lernunterlage aus dem Kurs enthält nicht automatisch die richtigen betrieblichen Kontakte. Schulungsunterlagen und örtliche Bekanntgabe erfüllen hier unterschiedliche Aufgaben.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Aufzeichnungen über jede geleistete Erste Hilfe. Ob ein neuer Lehrgang ansteht, ist dafür ohne Bedeutung. Führen Sie die vorgesehene Dokumentation deshalb im betrieblichen Alltag weiter. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre verfügbar gehalten und vertraulich behandelt. Für die Aufbewahrung ist ein Umgang nötig, der die Informationen nicht unberechtigten Personen zugänglich macht; eine für alle offen lesbare Sammlung erfüllt diesen Schutz nicht.
Für die konkrete Vorbereitung.
Jede tatsächlich geleistete Erste Hilfe aufzeichnen.
Fünfjährige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit beachten.
Aktuelle schriftliche Hinweise bereitstellen.
Erforderliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen gehören nach DGUV zum regulären Gebührenrahmen. Für darüber hinaus bestellte Leistungen werden Umfang und zusätzliche Vergütung ausdrücklich vereinbart. Beziehen Sie diese Vereinbarung auf den tatsächlichen Zusatzwunsch; eine mögliche Übernahme regulärer Gebühren ist keine pauschale Zusage für jede weitere Bestellung.
Vorgesehene Lehrgangsbestandteile berücksichtigen.
Umfang und Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für die nächste passende Teilnahme werden die anerkannten bisherigen Qualifikationen berücksichtigt. Eine neu zugeordnete Funktion allein verlangt nicht pauschal eine neue Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Jeder Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Beschäftigten werden nach dem gesamten bestätigten Veranstaltungsrahmen eingeplant, auch bei einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Termin.
Die DGUV verlangt Präsenz mit praktischen Aufgaben für reguläre betriebliche Lehrgänge. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diese Qualifizierung nicht. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen deshalb eine geeignete Veranstaltung, an der sie tatsächlich persönlich teilnehmen können.
Der Unternehmer berücksichtigt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen der Beschäftigten. Motivation zur Hilfeleistung ist nach den DGUV-Hinweisen erwünscht. Die Auswahl bezieht sich auf die Person und ihre vorgesehene Aufgabe, nicht allein auf einen freien Termin.
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