Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91757 Treuchtlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

Treuchtlinger Unternehmen planen für neue Ersthelfende eine geeignete Ausbildung mit Theorie und Praxis. Daneben wird die Belegschaft zur Ersten Hilfe im Betrieb unterwiesen. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt dafür eine verständliche Form und Sprache. Bereiten Sie fachliche Qualifizierung und örtliche Vermittlung jeweils passend vor.
Welche Ersthelfernachweise liegen in Ihrem Treuchtlinger Unternehmen vor? Die Ausbildungsstelle kann anhand dieser Angaben Ausbildung und Fortbildung mit Ihnen einordnen. Benennen Sie die vorgesehenen Teilnehmer und den konkreten Schulungsbedarf.
Für Inhouse-Unterricht werden Räume und Teilnehmerzahl abgestimmt und die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Während des gesamten Lehrgangs übernehmen andere Kollegen die täglichen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt im vorgesehenen Verfahren. Lassen Sie die nötigen Unterlagen vor der Anmeldung klären und bestimmen Sie, wer im Betrieb Rückfragen rechtzeitig beantwortet.
| Unterlage oder Aufgabe | Worauf achten? |
|---|---|
| Ersthelferausbildung | Für die dafür vorgesehenen Personen |
| Örtliche Unterweisung | Für Beschäftigte verständliche Form und Sprache |
| Weitere Fortbildung | Für die laufende Qualifizierung der Ersthelfenden |
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Ausbildung unter anderem Eigenschutz, Notruf, Wundversorgung und Wiederbelebung. Die Vermittlung verbindet theoretische Inhalte mit praktischen Aufgaben. Benennen Sie bei der Schulungsanfrage die benötigte Ausbildung der vorgesehenen Personen. Die Grundlagen werden im regulären Lehrgang bearbeitet; einzelne bekannte Begriffe ersetzen dieses Lernen nicht. Fragen aus der tatsächlichen Arbeit können bei der Vorbereitung gegenüber der Schule genannt werden.
Für die konkrete Vorbereitung.
Grundlagen für die vorgesehenen Ersthelfenden vermitteln.
Form und Sprache der örtlichen Unterweisung berücksichtigen.
Tatsächliche Hilfewege und Einrichtungen benennen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Nehmen Sie diese Positionen in Ihre betriebliche Planung auf. Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren wird nach den Trägerbedingungen für die berechtigten Teilnahmen geklärt und beantwortet diese eigenen Aufwendungen nicht zugleich.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten vorsehen.
Berechtigung und Verfahren bei BG oder Unfallkasse klären.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt Unterweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Dazu gehören auch Erste Hilfe sowie die dafür vorgesehenen Mittel und Einrichtungen. Berücksichtigen Sie deshalb, ob die örtlichen Erläuterungen von den betreffenden Beschäftigten verstanden werden können. Fragen zu unklaren Angaben werden im Unternehmen aufgegriffen. Die Unterrichtssprache eines Ersthelferlehrgangs beantwortet noch nicht, wie Ihre eigenen betrieblichen Informationen vermittelt werden.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Diese Qualifizierung ist von der mindestens jährlichen örtlichen Unterweisung der Belegschaft zu unterscheiden. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der nächsten passenden Teilnahme berücksichtigt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die konkrete Teilnahmeplanung verwenden Sie den gesamten bestätigten Ablauf mit seinen Unterrichts- und Übungsanteilen.
Die DGUV verlangt für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenz und praktische Aufgaben. Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Rahmen nicht. Bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung wird deshalb ebenfalls die persönliche Mitarbeit der Gruppe vorbereitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können beraten. Schildern Sie die tatsächliche Situation Ihres Unternehmens und den offenen Punkt. Die Ausbildungsstelle wird für einen konkret benötigten Lehrgang angesprochen.
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