Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94447 Plattling sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,6 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

28,1 km vom Suchpunkt

33,0 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

Plattlinger Betriebe planen passende Ausbildung oder Fortbildung für ihre vorgesehenen Ersthelfenden und beachten vorhandene anerkannte Qualifikationen. Die Hilfeorganisation am Standort umfasst darüber hinaus eigene Aufgaben. Dazu gehören die tatsächlich verfügbare Besetzung und ein geregelter Umgang mit der Dokumentation geleisteter Hilfe.
Eine Anfrage sollte erkennen lassen, welche Beschäftigten ausgebildet werden sollen und wer eine Fortbildung benötigt. Halten Sie den Bedarf vor der Terminwahl fest und stimmen Sie passende Tage intern ab.
Für Inhouse-Unterricht stellt das Unternehmen die verfügbaren Räume vor und nennt die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können auch öffentliche Termine prüfen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist eine direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie seine notwendigen Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot der Schule getrennt benennen.
Nach DGUV Vorschrift 1 muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Der Arbeitgeber hält diese Dokumentation fünf Jahre verfügbar und behandelt sie vertraulich. Klären Sie deshalb intern, wie die zuständigen Personen die betrieblich vorgesehene Dokumentation nutzen können. Eine absolvierte Schulung ist etwas anderes als die Aufzeichnung einer tatsächlich geleisteten Hilfe. Die Organisation des Nachweises über einen Lehrgang ersetzt daher nicht den geregelten Umgang mit den Aufzeichnungen zu Hilfeleistungen.
Die Schule beurteilt die Bedingungen praktischer Übungen.
Personenzahl und benötigten Lehrgang nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Gewöhnliche Arbeit während des Unterrichts abdecken.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt Übernahmebedingungen und notwendige Angaben für die vorgesehenen Personen. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt ab. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit tatsächlichem weiterem Aufwand und eigener Vereinbarung daneben beurteilt; Umfang und eigener Betrag sollen vor einer entsprechenden Bestellung klar sein.
Trägerbedingungen und verlangte Unterlagen klären.
Gewünschten Mehrumfang ausdrücklich vereinbaren.
Eine neue Benennung im Betrieb bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Berücksichtigen Sie einschlägige anerkannte Nachweise und klären Sie offene Voraussetzungen. Für betriebliche Ersthelfende wird Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; tatsächliche Abschlüsse helfen bei der personenbezogenen weiteren Planung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist grundsätzlich mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Hochschulen unterliegen eigenen Anforderungen. Berücksichtigen Sie die tatsächliche Anwesenheit und lassen Sie die passende Einordnung bei Ihrem Unfallversicherungsträger klären. Der daraus abgeleitete offene Schulungsbedarf wird anschließend mit geeigneten Lehrgängen organisiert.
| Information | Orientierung |
|---|---|
| Personal | Tatsächliche zuständige Personen bekannt machen |
| Einrichtungen | Betriebliche Hilfeeinrichtungen benennen |
| Kontakt | Aktuelle Angaben zum Herbeirufen der Hilfe bereitstellen |

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten à 45 Minuten, also 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Nutzen Sie für die Verfügbarkeit der Beschäftigten den ganzen bestätigten Zeitraum und bei öffentlichen Besuchen auch die erforderlichen Wege.
Die Auswahl liegt beim Unternehmen. Persönliche Eignung und Bereitschaft zur Aufgabe werden berücksichtigt, ebenso vorhandene anerkannte Qualifikation. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festhaltung der Bestellung. Besprechen Sie mit den Beschäftigten die vorgesehene Tätigkeit und organisieren Sie den passenden weiteren Lehrgang.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber. Die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren umfasst diese Positionen nicht. Rechnen Sie daher bei der internen Vorbereitung mit dem eigenen Aufwand der vorgesehenen Teilnahme und unterscheiden Sie ihn von der direkt abgerechneten Lehrgangsgebühr.