Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23769 Fehmarn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,7 km vom Suchpunkt

33,5 km vom Suchpunkt

46,6 km vom Suchpunkt

49,5 km vom Suchpunkt

50,8 km vom Suchpunkt

51,5 km vom Suchpunkt

Fehmarn · Schleswig-Holstein
Betriebe auf Fehmarn können bei der Lehrgangsanfrage den sprachlichen Bedarf ihrer Gruppe erläutern. Für die DGUV-Schulung gelten Vorgaben zur Unterrichtssprache. Zum regulären Leistungsumfang gehören außerdem die erforderlichen Übungsmaterialien einschließlich Reinigung und Desinfektion; dies wird bei einem öffentlichen Lehrgang ebenso wie bei Inhouse-Unterricht berücksichtigt.

Ein Betrieb fragt einen gemeinsamen Ersthelfer-Lehrgang „auf Fehmarn“ an. Geben Sie der Ausbildungsstelle zusätzlich die vollständige Veranstaltungsanschrift und den konkreten Raumvorschlag. Die Insel- und Stadtbezeichnung allein macht den gewünschten Unterrichtsort nicht eindeutig.
Die Bedingungen für den Inhouse-Termin werden individuell abgestimmt. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach dem geklärten Bedarf der Gruppe. Benennen Sie außerdem einen erreichbaren Kontakt am tatsächlichen Ort. Für öffentliche Lehrgänge gilt die jeweilige Kursanschrift der Schule. Nach der Bestätigung erhalten alle vorgesehenen Beschäftigten dieselbe örtliche Information, damit interne Treffpunkte und Unterrichtsort nicht verwechselt werden.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Die DGUV zählt die erforderlichen Demonstrations- und Übungsmaterialien einschließlich Reinigung und Desinfektion zu den regulären Leistungen. Bei einer Angebotsfrage kann deshalb genau benannt werden, welche Materialien oder welche Aufbereitung eine Position beschreibt. Eine Schulung im eigenen Betrieb sollte nicht allein wegen des Unterrichtsorts als Veranstaltung ohne diese fachgerechte Ausstattung verstanden werden. Lassen Sie den beschriebenen Umfang von der Ausbildungsstelle nachvollziehbar erläutern.
Gruppenbedarf und Leistung werden jeweils ausdrücklich benannt.
Den Bedarf des gesamten Unterrichts klären.
Die beschriebenen Übungsmaterialien betrachten.
Eine gewünschte weitere Sprachfassung ansprechen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Unterrichtssprache | Bezieht sich auf den gesamten Lehrgang |
| Aufbereitung | Gehört zur regulären Materialleistung |
| Bescheinigung | Die DGUV-Ausführung berücksichtigen |
Die DGUV beschreibt, dass ein regulärer Lehrgang insgesamt in einer Sprache durchgeführt wird. Die Vorgaben des genehmigten Leitfadens bleiben dabei erhalten. Klären Sie für die vorgesehene Gruppe deshalb den sprachlichen Bedarf des gesamten Unterrichts. Eine gewünschte Übersetzung einzelner Begriffe beschreibt diese Durchführung noch nicht vollständig. Die Teilnahmebescheinigung wird nach den DGUV-Hinweisen in deutscher Sprache ausgestellt; eine weitere Sprachfassung ist gesondert zu erfragen.
Die eigene BG oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen für die Abrechnung vor.
Die benötigten Daten beim Träger ermitteln.
Die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.

Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Teilnehmende als übliche Größe. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Personen möglich. Beschrieben wird dabei die einzelne Gruppe des Lehrgangs.
Nach den DGUV-Hinweisen ist keine verbindliche Form für die Bestellung vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Sie hält die ausdrückliche Zuordnung der Ersthelfer-Aufgabe an die betreffende Person nachvollziehbar fest.
Nach den DGUV-Hinweisen können dadurch Mehrkosten entstehen, die der Unfallversicherungsträger nicht übernimmt. Lassen Sie deshalb bei einer entsprechenden Anfrage erläutern, ob solche Kosten vorgesehen sind und welche Leistung sie betreffen.