Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97941 Tauberbischofsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

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Wenn Ihr Tauberbischofsheimer Betrieb Organisationsaufgaben neu zuordnet, sollen auch die zugehörigen Befugnisse verständlich sein. Die DGUV empfiehlt, beides schriftlich festzuhalten. Aktuelle Hilfehinweise am Arbeitsort sind eine weitere Grundlage: Sie informieren über Notruf, Ausstattung und die vorgesehenen Ersthelfenden.
Bevor Mitarbeiter Ihres Tauberbischofsheimer Betriebs einen Lehrgang besuchen, sollten ihre übrigen Aufgaben vertreten sein. Eine Inhouse-Veranstaltung benötigt diese Freistellung ebenso wie ein externer Kurs. Die Nähe zum Arbeitsplatz darf nicht zu Unterbrechungen führen.
Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle vorhandene Kursnachweise und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Für eine eigene Gruppe stimmen Sie die Räume und Teilnehmerzahl ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Offene Lehrgänge können einzelne Bedarfe abdecken. Prüfen Sie die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme beim zuständigen Unfallversicherungsträger vorab. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule gelten dessen Verfahren und Unterlagen. Legen Sie fest, wer diese Angaben rechtzeitig im Unternehmen zusammenstellt.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den Aufwendungen des Unternehmens. Berücksichtigen Sie diese Positionen neben den Lehrgangsgebühren. Die mögliche Übernahme regulärer Gebühren richtet sich nach den Bedingungen der BG oder Unfallkasse für die berechtigten Teilnahmen.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten berücksichtigen.
Trägerbedingungen für die vorgesehenen Personen klären.
Die DGUV Vorschrift 1 nennt Informationen zu Notruf, Erste-Hilfe-Einrichtungen und geeignetem Personal. Sie werden durch Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form bereitgestellt und aktuell gehalten. Prüfen Sie die Angaben anhand des tatsächlichen Arbeitsorts. Ändern sich örtliche Hilfeinformationen, wird der Stand entsprechend nachgeführt. Die Betroffenen benötigen vor Ort verwendbare Angaben; der Besuch einer Schulung ersetzt diese betriebliche Bereitstellung nicht.
Vor dem vorgesehenen Besuch.
Tatsächlich übernommene Organisation klären.
Zugehörigen Handlungsspielraum festhalten.
Veränderte örtliche Angaben nachführen.
Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation können geeigneten Personen übertragen werden. Die DGUV empfiehlt, die Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Werden Zuständigkeiten neu verteilt, betrachten Sie deshalb mehr als den Namen eines Kontakts. Besprechen Sie, welcher Bereich tatsächlich übernommen wird und welcher Handlungsspielraum dazugehört. Eine vorhandene schriftliche Zuordnung kann anhand dieser Klärung weitergeführt werden, sodass die neue Verteilung im Unternehmen nachvollziehbar bleibt.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Der geeignete Anschluss berücksichtigt tatsächlich absolvierte Lehrgänge und anerkannte Vorqualifikationen. Eine neue Funktion allein verlangt nicht pauschal für jede Person eine weitere Grundausbildung.
Ihre Vorbereitung
Bereich und Befugnisse nachvollziehen
Ihre Vorbereitung
Konkrete Ausstattung und Ansprechpersonen
Ihre Vorbereitung
Tatsächliche Informationen am Arbeitsort
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Verwenden Sie für die vorgesehene Teilnahme den gesamten mit der Ausbildungsstelle bestätigten Veranstaltungsrahmen.
Die DGUV verlangt Präsenz mit praktischen Aufgaben für reguläre betriebliche Lehrgänge. Reine Online-Wissensvermittlung genügt nicht. Auch bei einer vereinbarten Inhouse-Schulung wird deshalb die persönliche Teilnahme der Gruppe am Unterricht vorbereitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können beraten. Beschreiben Sie die tatsächliche Frage Ihres Betriebs. Für die Auswahl und Durchführung der passenden Schulung wird die ermächtigte Ausbildungsstelle angesprochen.
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