Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04626 Schmölln sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

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15,8 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

Wenn Ersthelfer einen Lehrgang besuchen, stehen sie währenddessen nicht am bisherigen Arbeitsplatz zur Verfügung. Schmöllner Unternehmen berücksichtigen dies in ihrer betrieblichen Organisation. Die Auswahl weiterer Personen kann mit einem Gespräch über deren Bereitschaft zur Aufgabe beginnen; Ausbildung oder Fortbildung wird nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt.
Mehrere Abteilungen bereiten unabhängig voneinander Ersthelfer-Schulungen vor. Gleichen Sie im Schmöllner Betrieb die vorgesehenen Personen ab, bevor daraus mehrere Aufträge entstehen. So werden Doppelmeldungen und noch ungeklärte Angaben zum Schulungsstand sichtbar.
Die Ausbildungsstelle ordnet Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf ein. Ein individueller Inhouse-Termin benötigt eine abgestimmte gemeinsame Gruppe; öffentliche Lehrgänge werden entsprechend bestätigt. Falls bereits doppelte Anmeldungen bestehen, müssen Änderungen ausdrücklich mit der Schule geklärt werden. Eine intern bereinigte Liste hebt frühere Buchungen nicht automatisch auf und sollte nicht ohne Rückmeldung als verbindlicher Stand behandelt werden.
Ein bestätigter Schulungstag ist für die betreffende Person eine Zeit außerhalb ihrer sonstigen Arbeit am Standort. Prüfen Sie in der betrieblichen Planung, wer währenddessen für Erste Hilfe zur Verfügung steht. Die DGUV-Anforderungen beziehen sich auf die anwesenden Versicherten; eine unveränderte Namensliste beschreibt die tatsächliche Besetzung an diesem Tag nicht vollständig. Betrachten Sie deshalb auch den Zeitraum der Qualifizierung selbst und nicht erst den Stand nach dem Lehrgang.
Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt die reguläre Ausbildung oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber.
Den zuständigen Träger nach seinen Vorgaben fragen.
Die angeforderten Abrechnungsangaben bereitstellen.
Für die Organisation zählen der tatsächliche Einsatz und das persönliche Gespräch.
Die Verfügbarkeit am Standort prüfen.
Die Bereitschaft mit den Personen besprechen.
Den benötigten Lehrgang anfragen.
Die DGUV nennt die Motivation zur Aufgabe als erwünschte Voraussetzung bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfer. Sprechen Sie mit möglichen Personen darüber, was die Tätigkeit im Unternehmen bedeutet und welche Qualifizierung dafür vorgesehen ist. So lässt sich die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe ausdrücklich besprechen. Die bloße Eintragung eines Namens in eine Schulungsübersicht zeigt dagegen noch nicht, ob dieses Gespräch stattgefunden hat.
Worauf achten?
Die vorgesehene Aufgabe besprechen
Worauf achten?
Die betriebliche Besetzung betrachten
Worauf achten?
Vorhandene Nachweise berücksichtigen
Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Berücksichtigen Sie bei der Planung die vorhandenen Lehrgangsnachweise der eingesetzten Ersthelfer und klären Sie den tatsächlich benötigten Besuch mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Neun solcher Einheiten ergeben 405 Minuten, also sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht. Die zusätzlich vorgesehenen Pausen zählen nicht zu dieser reinen Unterrichtszeit.
Eine verbindliche Formvorschrift besteht nach den DGUV-Hinweisen nicht. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber kann damit die Zuordnung der Aufgabe an die betreffende Person ausdrücklich und nachvollziehbar festhalten.