Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08393 Meerane sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

Meeraner Unternehmen stimmen die Zahl geeigneter Ersthelfender auf ihre betrieblichen Verhältnisse ab. Bei der Schulungsauswahl werden vorhandene anerkannte Qualifikationen berücksichtigt. Eine Inhouse-Anfrage kann die gemeinsame Teilnahme am Standort vorbereiten; für einen einzelnen Bedarf kommen auch öffentliche Veranstaltungen nach konkreter Zusage infrage.
Welche Beschäftigten brauchen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung? Prüfen Sie diesen Bedarf vor der Terminwahl. Mit einer Übersicht kann die Ausbildungsstelle Ihre Anfrage dem passenden Unterricht zuordnen.
Für Inhouse-Unterricht müssen geeignete Räume am vereinbarten Standort verfügbar sein. Beschreiben Sie die Bedingungen und die Gruppengröße und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können auch öffentliche Termine prüfen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Abrechnung der Kursgebühr nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie dessen Unterlagen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Zum Standardlehrgang gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung. Diese Bestandteile sind bei berechtigter regulärer Abrechnung in der Lehrgangsgebühr enthalten. Eine im Unternehmen gewünschte Abweichung kann dagegen zusätzlichen Aufwand verursachen. Lassen Sie sich erläutern, welche konkrete Leistung damit gemeint ist und ob sie ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden soll. Ein bloß anderer Unterrichtsort macht den Standardumfang nicht zu einer beliebigen Zusatzleistung.
Die Mindestzahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Für besondere Einrichtungen, etwa Kitas, Schulen und Hochschulen, bestehen eigene Anforderungen. Klären Sie die passende Einordnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger und berücksichtigen Sie tatsächliche Abwesenheiten.
Stellen Sie die verfügbaren Räume mit Einrichtung und nutzbarer Fläche vor. Die Ausbildungsstelle beurteilt die praktischen Übungsbedingungen. Nach gemeinsamer Abstimmung wird der vereinbarte Rahmen bereitgestellt; die vorgesehenen Beschäftigten brauchen Zeit für den Unterricht ohne gleichzeitig laufende gewöhnliche Arbeitsaufgaben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse das Verfahren für die geplanten Teilnahmen. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt ab. Die interne Kostenplanung umfasst daneben Entgeltfortzahlung und Fahrkosten; diese bleiben beim Unternehmen und werden nicht mit der regulären Kursgebühr gleichgesetzt.
Trägerverfahren und verlangte Angaben beachten.
Zeit und Fahrkosten im eigenen Aufwand berücksichtigen.
Ein neuer Name auf der betrieblichen Liste bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung.
Einschlägigen Abschluss der Person ansehen.
Unklare Voraussetzungen fachlich einordnen lassen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung bestätigen.
| Punkt | Weiterführung |
|---|---|
| Abschluss | Tatsächlich absolvierte Schulung festhalten |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre einplanen |
| Benennung | Zuständigkeit und Erreichbarkeit im Betrieb bekannt machen |
Ausbildung und Fortbildung bestehen regulär aus jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das sind 405 Minuten. Pausen gehören zur zusätzlichen Aufenthaltszeit. Planen Sie die Personen anhand des ganzen vereinbarten Zeitraums und bei einem öffentlichen Besuch einschließlich der erforderlichen Wege ein.
Nach DGUV kann dieser berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Voraussetzungen gehören zur Prüfung. Ein älterer oder unklarer Nachweis wird deshalb vor einer neuen betrieblichen Lehrgangsauswahl fachlich eingeordnet.
Für die Organisation der Ersten Hilfe können Betriebsarzt oder Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen. Bei konkreten Fragen ist auch die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers eine Ansprechstelle. Nutzen Sie diese Beratung, wenn die betrieblichen Voraussetzungen noch nicht sicher eingeordnet sind.