Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35606 Solms sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

4,2 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

Für eine eigene Schulungsgruppe Ihres Solmser Unternehmens zählen der reguläre Gruppenrahmen und das passende Lernziel. Ein Lehrgang hat höchstens zwanzig Teilnehmende. Wenn die Qualifizierung für eine Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder benötigt wird, wird die dafür vorgesehene Schulungsart ausdrücklich benannt.
Welche Ersthelfernachweise liegen für die vorgesehenen Solmser Beschäftigten vor? Klären Sie das vor einer neuen Anmeldung. Die Ausbildungsstelle kann dann Ausbildung und Fortbildung passend zum betrieblichen Auftrag mit Ihnen besprechen. So hängt die Lehrgangswahl vom Bedarf ab.
Für Inhouse-Unterricht vereinbaren Sie Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung. Andere Kollegen übernehmen währenddessen die täglichen Aufgaben. Offene Lehrgänge können einzelne Bedarfe abdecken. Die Gebührenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ist eine gesonderte Vorabfrage. Erkundigen Sie sich nach dessen Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen. Eine direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dem vorgesehenen Verfahren; lassen Sie die Angaben vor dem Termin vollständig klären.
Bei einem regulären betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgang dürfen höchstens zwanzig Personen teilnehmen. Diese Grenze betrifft die konkrete Unterrichtsgruppe. Wenn Ihr Unternehmen mehr Beschäftigte schulen lassen möchte, nennen Sie den gesamten Bedarf und besprechen Sie passende Durchführungen. Aus der Summe aller Interessierten wird nicht automatisch eine einzige Gruppe. Für die Vereinbarung soll nachvollziehbar sein, welche Personen an welchem geeigneten Lehrgang teilnehmen.
Reguläre betriebliche Lehrgänge verlangen Präsenz und praktische Übungen. Das bleibt auch bei einer eigenen Inhouse-Gruppe Bestandteil des Unterrichts. Eine ausschließlich online vermittelte Wissenssammlung ersetzt diese Qualifizierung nicht.
Für Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder beschreibt die DGUV einen eigenen Lehrgang, der Erste Hilfe an Erwachsenen und Kindern verbindet. Wenn dies Ihr tatsächlicher Schulungsauftrag ist, benennen Sie ihn bei der Anfrage. Je nach Zusammensetzung der Gruppe können auch Säuglinge berücksichtigt werden. Die geeignete Veranstaltung wird anhand der benötigten Qualifizierung eingeordnet; ein beliebiger privater Kurs zum Thema Kind bestätigt diesen Rahmen nicht allein.
Für die konkrete Vorbereitung.
Zahl aller vorgesehenen Teilnahmen nennen.
Regulären Rahmen berücksichtigen.
Besonderen Auftrag für Bildung und Betreuung benennen.
| Information | Bedeutung |
|---|---|
| Gesamtzahl | Umfang des Schulungsbedarfs |
| Einzelne Gruppe | Rahmen der konkreten Durchführung |
| Bildung und Betreuung | Passende Schulungsart mit Erwachsenen und Kindern |
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind nach den DGUV-Hinweisen vom Unternehmen zu tragen. Diese Positionen gehören neben der regulären Lehrgangsgebühr in die Planung. Eine mögliche Gebührenübernahme wird für berechtigte Teilnahmen nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse eingeordnet.
Entgelt und erforderliche Fahrten vorsehen.
Trägerbedingungen für die geplanten Personen klären.

Beide enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Nach den DGUV-Hinweisen werden zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten bilden die Grundlage für die Planung der konkreten Teilnahmen.
Für betriebliche Ersthelfende ist eine Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte bereits vorhandene Qualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle den geeigneten Anschluss für die tatsächlichen Personen.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können beraten. Schildern Sie die konkrete Frage Ihres Unternehmens. Die Ausbildungsstelle wird für die Auswahl und Durchführung des benötigten Lehrgangs einbezogen.