Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52441 Linnich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Linnich · Nordrhein-Westfalen
Linnicher Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Anerkannte Qualifikation wird berücksichtigt. Die betriebliche Vorbereitung verbindet passende Schulung und tatsächliche Teilnahme mit einer verständlichen Zuständigkeit vor Ort; bei offenen Organisationsfragen können die fachlich zuständigen Stellen unterstützen.

Eine Inhouse-Anfrage braucht einen beschriebenen Standort und eine benannte Gruppe. Stellen Sie der Ausbildungsstelle die verfügbaren Räume vor und nennen Sie die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen.
Prüfen Sie, wer eine erste Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Öffentliche Kurse können für einzelne Personen eine andere Möglichkeit bieten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kommt eine direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Fragen Sie nach den verlangten Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot des Anbieters gesondert benennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre zuständige BG oder Unfallkasse erläutert Berechtigung und notwendige Angaben der vorgesehenen Teilnahme. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte reguläre Gebühren direkt ab. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Unternehmen und werden bei der internen Planung zusätzlich zum Kursbesuch berücksichtigt.
Übernahmebedingungen und Unterlagen klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten mit einplanen.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfender liegt beim Unternehmen. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften, die DGUV empfiehlt jedoch eine schriftliche Festhaltung. Regeln Sie die örtliche Zuständigkeit und machen Sie für die Belegschaft verständlich, welche Personen erreichbar sind. Diese Zuordnung ergänzt die im Lehrgang erworbene Qualifikation. Halten Sie die Angaben bei Veränderungen aktuell, damit andere Beschäftigte die tatsächliche Hilfeorganisation kennen und nicht nur von einzelnen Kursbesuchen erfahren.
Nennen Sie den benötigten betrieblichen Lehrgang und die vorgesehene Personenzahl. Stellen Sie den möglichen Raum mit Einrichtung und tatsächlich nutzbarer Fläche vor. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Bedingungen praktischer Aufgaben und stimmt die geeignete Durchführung ab. Bereiten Sie den vereinbarten Rahmen am Kurstag vor. Die Beschäftigten sollen den vollständigen Unterricht mitmachen können; gewöhnliche Tätigkeiten werden deshalb während des Besuchs anderweitig abgedeckt.
Eine neue Benennung allein bedeutet nicht erste Ausbildung.
Einschlägige anerkannte Voraussetzungen nennen.
Offene Fragen mit Schule oder Träger besprechen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung wählen.
| Schritt | Vorbereitung |
|---|---|
| Lernziel | Zusätzlichen Wunsch erläutern |
| Umfang | Ergänzendes Angebot und eigene Kosten prüfen |
| Zusage | Gewünschte Leistung ausdrücklich vereinbaren |

Ergänzen Sie tatsächliche Abschlüsse und behalten Sie Bedarf bei Verhinderung im Blick. Neue Beschäftigte können anerkannte Qualifikation mitbringen, die vor einer weiteren Buchung berücksichtigt wird. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird am jeweiligen Stand weitergeplant.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten zu 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht, zu denen Pausen hinzukommen. Für die Verfügbarkeit der Personen benötigen Sie deshalb den ganzen bestätigten Veranstaltungszeitraum und bei öffentlichen Besuchen die erforderlichen Wege.
Wichtige Ansprechstellen sind Betriebsärztin oder Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für konkrete Fragen kann auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers einbezogen werden. Die Ausbildungsstelle erläutert dagegen den passenden Lehrgang und die Bedingungen seiner tatsächlichen Durchführung.
Die DGUV nennt dafür zwei Voraussetzungen: Der Kurs liegt nicht länger als zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Prüfen Sie beide Angaben anhand des vorhandenen Nachweises. Bei unklaren Voraussetzungen hilft der zuständige Unfallversicherungsträger bei der Einordnung.