Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35305 Grünberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,8 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

Auch eine Führungskraft kann als betrieblicher Ersthelfer ausgewählt werden. Entscheidend sind die Anforderungen an diese Aufgabe und die entsprechende Qualifikation. Grünberger Unternehmen stimmen den benötigten Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab und erklären Beschäftigten zusätzlich, wem ein Unfall im eigenen Betrieb gemeldet wird.
Eine Anmeldung steht fest, die betreffende Person konnte den Lehrgang aber nicht besuchen. In einem Grünberger Betrieb sollte dies nach dem Termin in der internen Übersicht sichtbar werden. Der vorgesehene Platz ist kein Beleg einer absolvierten Ausbildung oder Fortbildung.
Ordnen Sie vorhandene Bescheinigungen den tatsächlich besuchten öffentlichen Lehrgängen oder dem vereinbarten Inhouse-Termin zu. Unklare Angaben werden mit der Ausbildungsstelle geklärt. Für noch offene Schulungen ist eine geeignete neue Teilnahme gesondert anzufragen und zu bestätigen. So folgt die betriebliche Planung dem tatsächlichen Verlauf statt einer unverändert fortgeschriebenen Liste früherer Absichten.
Die Vorbereitung betrifft unterschiedliche Aufgaben.
Vorhandene Lehrgangsnachweise berücksichtigen.
Die vorgesehene Ersthelferrolle besprechen.
Den internen Empfänger einer Unfallmeldung nennen.
Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse erfragen.
Die dafür benötigten Angaben abstimmen.

Der benötigte Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang wird mit einer ermächtigten Stelle geklärt. Eine Durchführung im Betrieb bedarf einer konkreten Vereinbarung.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Führungsfunktion | Beschreibt eine betriebliche Position |
| Ersthelferqualifikation | Wird anhand der passenden Nachweise betrachtet |
| Unfallmeldung | Folgt dem erklärten betrieblichen Verfahren |
Die DGUV zählt Führungskräfte zu den Personen, die als betriebliche Ersthelfer ausgewählt werden können. Der Titel einer Funktion ist dabei nicht mit einer absolvierten Erste-Hilfe-Qualifikation gleichzusetzen. Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe deshalb mit der betreffenden Person und berücksichtigen Sie ihre vorhandenen Nachweise. Eine Ausbildung oder Fortbildung wird nach dem tatsächlichen Qualifizierungsbedarf angefragt; eine Hierarchieebene ersetzt diese Einordnung nicht.
Zu den Fragen der betrieblichen Erste-Hilfe-Unterweisung gehört nach den DGUV-Hinweisen, wem ein Unfall gemeldet werden muss. Erklären Sie den Beschäftigten den dafür vorgesehenen betrieblichen Meldeweg. Die Information darüber, wie im Notfall Hilfe gerufen wird, beantwortet nicht automatisch jede Frage zur weiteren internen Meldung. Benennen Sie die örtlich zuständige Person oder Stelle und erläutern Sie, wie sie nach dem betrieblichen Verfahren erreicht wird.
Nach den DGUV-Hinweisen gibt es für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer keine verbindliche Formvorschrift. Eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Sie kann die ausdrückliche Zuordnung dieser Aufgabe im Unternehmen nachvollziehbar festhalten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die reguläre Qualifizierung wird als Präsenzlehrgang durchgeführt; ausschließlich digitale Angebote ersetzen sie nicht.
Die Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen findet regelmäßig, mindestens jährlich statt. Sie gehört zur betrieblichen Information und richtet sich nicht ausschließlich an die Ersthelfer.