Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78549 Spaichingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

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Spaichinger Betriebe betrachten für ihren Ersthelferbedarf die tatsächlich anwesenden Versicherten und die Betriebsart. Bei der Lehrgangswahl muss außerdem verständlicher Unterricht möglich sein. Eine andere Unterrichtssprache wird unter den DGUV-Bedingungen für die konkrete Durchführung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.
Bevor Ihr Spaichinger Unternehmen Beschäftigte anmeldet, sollten deren bisherige Ersthelferlehrgänge bekannt sein. Die Ausbildungsstelle kann mit diesen Angaben Ausbildung oder Fortbildung gezielt besprechen. Legen Sie fest, wer den Kontakt zur Schule übernimmt und Rückfragen beantwortet.
Für Inhouse-Unterricht stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Die Beschäftigten benötigen eine vollständige Freistellung. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Eine mögliche Gebührenübernahme prüfen Sie nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Soll die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen, gelten dessen Verfahren und die notwendigen Unterlagen. Diese Angaben sollten vor der Buchung feststehen und im Unternehmen rechtzeitig vorbereitet werden.
Die DGUV lässt reguläre Lehrgänge in anderer Sprache zu, wenn die Ausbildungsstelle über einen dafür freigegebenen Leitfaden verfügt. Innerhalb eines Kurses darf nicht in mehreren Sprachen unterrichtet werden. Beschreiben Sie den tatsächlichen Sprachbedarf der vorgesehenen Gruppe und fragen Sie nach einer geeigneten Durchführung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle muss den vorgesehenen Rahmen erfüllen; ein allgemeiner Übersetzungswunsch allein legt die Unterrichtssprache noch nicht fest.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Grundlage der betrieblichen Mindestbesetzung |
| Vorgesehene Unterrichtssprache | Geeigneten Lehrgang klären |
| Schulungsbesuch | Qualifizierung der betreffenden Personen |
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Für besondere Einrichtungen bestehen eigene Regeln. Betrachten Sie deshalb die Anwesenheit am Arbeitsort und die zutreffende Betriebsart. Die Zahl der Personen auf einer Kursanmeldung beantwortet diese betriebliche Besetzungsfrage noch nicht.
Zur persönlichen Vorbereitung.
Tatsächliche Besetzung am Arbeitsort betrachten.
Zutreffende Mindestzahl einordnen.
Geeignete einheitliche Unterrichtssprache klären.

Ein regulärer betrieblicher Lehrgang findet in Präsenz statt. Praktische Übungen gehören dazu; reine Online-Wissensvermittlung reicht nicht aus. Das gilt auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung für eine eigene Gruppe.
Bei fremdsprachigen Lehrgängen möglicherweise entstehende zusätzliche Kosten werden nach DGUV nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen. Erfragen Sie deren Umfang vor der Bestellung. Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr wird nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für die vorgesehenen Teilnahmen geklärt.
Berechtigung und Verfahren des Trägers beachten.
Mögliche sprachbedingte Kosten ausdrücklich klären.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Nach den DGUV-Hinweisen kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Für die konkrete Teilnahmeplanung wird der gesamte mit der Ausbildungsstelle bestätigte Veranstaltungsablauf verwendet.
Bei einem regulären fremdsprachigen DGUV-Lehrgang wird die Teilnahmebescheinigung in deutscher Sprache ausgestellt. Klären Sie die geplante Veranstaltung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle; die Sprache des Dokuments ist eine andere Frage als die Unterrichtssprache.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Eine neue betriebliche Aufgabe allein verlangt nicht für jede Person erneut eine Grundausbildung.
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