Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77955 Ettenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

4,1 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

Für Ettenheimer Betriebe lassen sich die Qualifizierung der Ersthelfer und die Pflege des Erste-Hilfe-Materials als laufende Aufgaben organisieren. Öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Bei der Kostenklärung ist außerdem zwischen reservierten Plätzen und tatsächlicher Teilnahme zu unterscheiden.
Die interne Teilnehmerliste wurde berichtigt, die Ausbildungsstelle kennt aber noch die ursprünglichen Angaben. Melden Sie die notwendigen Änderungen für den Ettenheimer Betrieb auf dem abgestimmten Weg. Eine nur intern korrigierte Liste verändert keine bereits bestätigte Anmeldung.
Das betrifft öffentliche Lehrgänge genauso wie einen vereinbarten Inhouse-Termin. Wenn sich auch der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf verändert hat, muss dieser Punkt ausdrücklich geklärt werden. Nach der Rückmeldung erhalten die tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten die aktuellen Informationen. So bezieht sich die weitere Organisation auf denselben Stand wie die Kursbestätigung und nicht auf eine davon abweichende betriebliche Fassung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die eigenen Aufwendungen der vorgesehenen Teilnahme erfassen.
Den Gebührenweg mit Schule und zuständigem Träger klären.
Konkrete Zuständigkeiten erleichtern die laufende Organisation.
Den Zustand der Materialien im Blick behalten.
Festgestellten Bedarf weitergeben.
Die vereinbarten Bedingungen prüfen.
Die DGUV beschreibt regelmäßige Kontrollen der Erste-Hilfe-Materialien durch betriebliche Ersthelfer als bewährte Praxis. Dabei kann auch auffallen, was verbraucht wurde und nachgefüllt werden muss. Legen Sie im Unternehmen einen verständlichen Weg fest, wie ein festgestellter Nachfüllbedarf weitergegeben wird. Eine vollständige Ausstattung bei der ursprünglichen Einrichtung sagt noch nicht, dass nach späteren Entnahmen weiterhin alles in der benötigten Menge bereitliegt.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der passende Lehrgang richtet sich nach der vorhandenen Qualifikation.
Worauf achten?
Kann Nachfüllbedarf auslösen
Worauf achten?
Beschreibt eine vorgesehene Teilnahme
Worauf achten?
Ist für die Gebührenübernahme maßgeblich
Nach den DGUV-Hinweisen übernimmt der Unfallversicherungsträger nur die Gebühren für tatsächlich Teilnehmende. Fällt eine vorgesehene Person aus, ist ein reservierter Platz deshalb nicht gleichbedeutend mit einer vom Träger bezahlten Teilnahme. Welche Bedingungen die Ausbildungsstelle für eine Absage vereinbart hat, ist gesondert zu prüfen. Klären Sie einen solchen Ausfall direkt anhand der konkreten Vereinbarung, statt aus der möglichen Gebührenübernahme auf die Absagebedingungen zu schließen.

Für den einzelnen Lehrgang nennt die DGUV üblicherweise zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Personen möglich; damit wird die Größe der einzelnen Ausbildungsgruppe beschrieben.
Zum regulären Leistungsumfang gehören nach den DGUV-Hinweisen unter anderem Teilnehmerinformationen, Übungsmaterialien und die Teilnahmebescheinigung. Lassen Sie bei einem unklaren Angebot erläutern, welche ausdrücklich bezeichnete Leistung einer genannten Position zugrunde liegt.
Die reguläre Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Für Pausen sind zusätzlich mindestens 45 Minuten vorgesehen. Ausbildung und Fortbildung haben damit denselben vorgesehenen Unterrichtsumfang.