Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76661 Philippsburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,7 km vom Suchpunkt

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7,1 km vom Suchpunkt

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9,1 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

Philippsburger Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge anhand des Bedarfs ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Anerkannte Voraussetzungen werden berücksichtigt. Die Schulung ist mit der betrieblichen Benennung und örtlichen Organisation zu verbinden; bei einem weitergehenden Bedarf wird die notwendige Qualifizierung gesondert geklärt.
Eine gemeinsame Schulung braucht eine bestätigte Adresse. Geben Sie den tatsächlichen Unterrichtsort weiter, damit Beschäftigte aus den verschiedenen Stadtteilen ihre Anreise planen können. Der Schulungsbedarf gehört vor die Terminwahl.
Unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Für Inhouse-Unterricht stellt das Unternehmen geeignete Räume vor und nennt die Gruppengröße. Öffentliche Termine können für einzelne Anmeldungen geprüft werden. Lassen Sie die Durchführung unter den vereinbarten Bedingungen bestätigen.
Die mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren folgt den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie dessen Nachweise und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter gesondert.
Besprechen Sie die Übernahmebedingungen der vorgesehenen regulären Teilnahme mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule rechnet berechtigte Gebühren direkt ab. Für zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden Umfang und eigene Kosten gesondert vereinbart, bevor die Firma den weiteren Auftrag bestätigt.
Berechtigung und notwendige Angaben klären.
Beschriebenen Umfang und eigenen Betrag entscheiden.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfender liegt beim Unternehmen. Für ihre Bestellung bestehen keine Formvorschriften; die DGUV empfiehlt jedoch, sie schriftlich festzuhalten. Machen Sie für die Belegschaft verständlich, welche Personen zuständig und erreichbar sind. Eine erworbene Qualifikation ist damit in die tatsächliche örtliche Organisation eingebunden. Halten Sie diese Zuordnung bei Veränderungen aktuell. Die Kursbescheinigung allein vermittelt anderen Beschäftigten noch nicht, wie Hilfe im konkreten Betrieb organisiert ist.
| Stand | Vor der Buchung |
|---|---|
| Nachweise | Anerkannte Qualifikation berücksichtigen |
| Fragen | Schule oder Träger zur Einordnung einbeziehen |
| Schulung | Geeigneten Lehrgang auswählen |
Ergänzen Sie absolvierte Lehrgänge bei den betreffenden Personen. Für verhinderte Beschäftigte bleibt eine geeignete Teilnahme offen. Neue Personen können anerkannte Nachweise mitbringen. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird am jeweiligen Stand weitergeplant.
Die allgemeine Ersthelferausbildung beschreibt einen regulären Grundlagenumfang. Wenn nach Art des Betriebs Maßnahmen erforderlich werden können, die darin nicht behandelt werden, hat das Unternehmen für die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung zu sorgen. Klären Sie einen solchen Bedarf mit geeigneter fachlicher Unterstützung, etwa Betriebsarzt oder Unfallversicherungsträger. Beschreiben Sie anschließend das benötigte Lernziel gegenüber der Schule. Eine ergänzende Qualifizierung folgt damit einem geklärten Bedarf statt einer bloßen Zusatzbezeichnung im Angebot.
Die Ausbildungsstelle beurteilt die konkrete Durchführung.
Zahl und benötigten Lehrgang mitteilen.
Einrichtung und nutzbare Fläche erläutern.
Vollständiges Mitlernen ohne parallele gewöhnliche Arbeit organisieren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Die Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich; für die Verfügbarkeit der Beschäftigten zählen deshalb die gesamten bestätigten Zeiten der ausgewählten Veranstaltung.
Ja, wenn der Kurs nicht älter als zwei Jahre ist und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Prüfen Sie diese Voraussetzungen am vorhandenen Nachweis. Bei offenen Angaben kann die passende Einordnung vor einer weiteren Kursbuchung geklärt werden.
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ist dafür eine wichtige Ansprechstelle. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Vorbereitung. Bei konkreten Organisationsfragen kann zudem die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers einbezogen werden; die Schule erläutert den jeweiligen Lehrgang.
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