Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09337 Hohenstein-Ernstthal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Hohenstein-Ernstthal gehören neben dem angefragten Lehrgang auch Ausstattung und Dokumentation zur Ersten Hilfe. Die benötigte Materialausstattung richtet sich nach den betrieblichen Bedingungen. Für geleistete Hilfe ist zudem ein vertrauliches Aufzeichnungsverfahren vorzusehen, das auch akute Erkrankungen berücksichtigt.
Die erste Anfrage ging von einer kleineren Gruppe aus, inzwischen möchten weitere Beschäftigte teilnehmen. Informieren Sie die Ausbildungsstelle für den Betrieb in Hohenstein-Ernstthal, bevor zusätzliche Personen verbindlich eingeladen werden. Ein bestätigter Termin reserviert nicht automatisch einen beliebig größeren Umfang.
Bei Inhouse-Unterricht können organisatorische Bedingungen neu zu klären sein. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge werden zusätzlich benötigte Plätze gesondert angefragt. Lassen Sie die endgültige Gruppe bestätigen und halten Sie die interne Liste auf diesem Stand. Eine bloße Erweiterung im betrieblichen Kalender ändert den vereinbarten Auftrag bei der Schule nicht von selbst.

Beide Wege werden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt. Eine Durchführung im Unternehmen ist eine Frage der konkreten Vereinbarung.
Die Beschäftigtenzahl ist für die Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material nicht der einzige Anhaltspunkt. Nach den DGUV-Hinweisen werden auch betriebliche Gefahren, räumliche Ausdehnung, Struktur und Rettungsorganisation in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Ein Vergleich mit einem ähnlich großen Unternehmen ersetzt diese Betrachtung der eigenen Arbeitsbedingungen nicht. Verwenden Sie die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse, wenn der Materialbedarf festgelegt wird, statt allein aus einer Teilnehmerzahl des Lehrgangs darauf zu schließen.
Die Angaben zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen beziehen sich nicht ausschließlich auf Verletzungen. Die DGUV nennt auch erkrankte Personen und die Art sowie den Umfang des Gesundheitsschadens. Sehen Sie deshalb im betrieblichen Aufzeichnungsverfahren auch solche Hilfeleistungen vor. Zeitpunkt und Art der Hilfe sowie die helfende Person gehören zu den Angaben. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und gegen unbefugten Zugriff geschützt.
Der Lehrgang ist ein Teil der betrieblichen Vorbereitung.
Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen.
Die tatsächlichen Arbeitsbedingungen einbeziehen.
Das vertrauliche Verfahren bekannt machen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Teilnehmerzahl | Beschreibt den angefragten Lehrgang |
| Materialbedarf | Beruht auf betrieblichen Bedingungen |
| Hilfeleistung | Wird im vorgesehenen Verfahren dokumentiert |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Arbeitgeber trägt unter anderem Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren wird mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt.
Die eigene BG oder Unfallkasse ansprechen.
Die benötigten Angaben mit der Schule abstimmen.
Für die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung ist Präsenz vorgesehen. Ein ausschließlich online durchgeführter Lehrgang ersetzt diese Qualifizierung nicht; die praktische Handlungskompetenz gehört zu den Anforderungen der Ausbildung.
Die DGUV lässt unterschiedliche Formen zu, etwa einen Meldeblock oder eine elektronische Aufzeichnung. Das Unternehmen legt das Verfahren fest; die vertrauliche Behandlung und der Schutz vor unbefugtem Zugriff bleiben dabei maßgeblich.
Beide regulären Lehrgänge bestehen aus neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Für die Teilnahme ist daher zusätzlich zur eigentlichen Unterrichtszeit auch der vorgesehene Pausenanteil zu berücksichtigen.
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