Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86807 Buchloe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Buchloe · Bayern
Buchloer Unternehmen planen geeignete betriebliche Lehrgänge nach dem Stand ihrer vorgesehenen Personen. Anerkannte Nachweise können bereits bestehen. Vor dem Auftrag werden deshalb die passende Schulung, die vollständige Teilnahme und die Bedingungen der Buchung einschließlich möglicher Verhinderung geklärt.

Welche Beschäftigten sollen ausgebildet werden und wer braucht eine Fortbildung? Prüfen Sie den Bedarf, bevor ein Termin gesucht wird. Die Ausbildungsstelle kann Ihre Anfrage damit dem passenden Unterricht zuordnen.
Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen die Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Öffentliche Termine können für einzelne Personen eine andere Möglichkeit bieten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach seinen Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Regeln Sie die Ersthelferbenennung und informieren Sie die Belegschaft über die Erreichbarkeit. Diese örtliche Orientierung ergänzt die Qualifikation aus dem Lehrgang. Werden Zuständigkeiten verändert, passen Sie die Angaben an, damit andere Beschäftigte die tatsächliche Hilfeorganisation nachvollziehen können.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für Personen, die tatsächlich beim Kurs anwesend waren. Ausbildungsstellen können für einen Rücktritt oder eine Stornierung Regelungen treffen. Lesen Sie deshalb diese Bedingungen, bevor der Betrieb Plätze bestellt. Eine geplante Teilnahme und ein tatsächlicher Besuch sind unterschiedliche Stände der Organisation. Wenn eine Person verhindert ist, beachten Sie die vereinbarte Regelung und führen Sie den noch offenen Schulungsbedarf in Ihrer Planung weiter.
Die Schule stimmt die praktische Durchführung ab.
Personenzahl und benötigten Lehrgang nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Vollständig ohne parallele gewöhnliche Arbeit mitlernen.
Nächster Schritt
Absolvierten Lehrgang ergänzen
Nächster Schritt
Geeignete Teilnahme organisieren
Nächster Schritt
In der Regel alle zwei Jahre einplanen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen und erforderlichen Angaben für die vorgesehene Teilnahme. Eine ermächtigte Schule rechnet berechtigte reguläre Gebühren direkt ab. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit eigener Vereinbarung und nachvollziehbaren eigenen Kosten daneben im Auftrag festgehalten.
Berechtigung und notwendige Unterlagen abstimmen.
Zusätzlichen Umfang und eigenen Betrag entscheiden.
Ein Erste-Hilfe-Kurs aus der Fahrerlaubnisvorbereitung kann die betriebliche Ersthelferbenennung unterstützen, wenn er nicht älter als zwei Jahre ist und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Prüfen Sie diese konkreten Voraussetzungen am Nachweis. Bei offenen Angaben werden Schule oder Unfallversicherungsträger zur Einordnung gefragt, bevor erneut ein Platz bestellt wird. Der frühere Kursanlass allein entscheidet nicht darüber, welcher weitere geeignete Lehrgang heute tatsächlich benötigt wird.
Beide umfassen regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Die 405 Minuten Unterricht werden durch Pausen ergänzt. Für die Verfügbarkeit der Beschäftigten planen Sie deshalb den ganzen bestätigten Zeitraum der Veranstaltung und bei öffentlichen Besuchen die nötigen Wege ein.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung gehören zum Standardlehrgang. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind diese Bestandteile enthalten. Fragen Sie bei unklaren zusätzlichen Angebotspositionen nach, bevor Sie einen eigenen weiteren Auftrag mit gesonderten Kosten bewusst vereinbaren.
Nein. Die reguläre Lehrgangsgebühr und die Wege der Beschäftigten sind unterschiedliche Kostenarten. Nach der DGUV trägt das Unternehmen die Fahrkosten. Stellen Sie diese bei der internen Planung zusätzlich zum vorgesehenen Kursbesuch ein.