Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49610 Quakenbrück sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

Ein Lehrgang für einzelne Beschäftigte qualifiziert die tatsächlich teilnehmenden Personen. Quakenbrücker Arbeitgeber berücksichtigen das bei ihrer Ersthelfer-Planung. Geeignete Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt, über öffentliche Veranstaltungen oder vereinbarten Inhouse-Unterricht; vorhandene anerkannte Qualifikationen werden dabei berücksichtigt.
Die Person, die den Lehrgang vorbereitet hat, ist vor dem Termin nicht erreichbar. Benennen Sie im Quakenbrücker Betrieb eine Vertretung, die die Bestätigung der Ausbildungsstelle kennt und organisatorische Rückfragen übernehmen kann. Der Kontakt sollte der Schule mitgeteilt werden.
Bei einem Inhouse-Termin betrifft dies besonders den tatsächlichen Veranstaltungsort und den Zugang zum Raum. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge können Änderungen der Anmeldung koordiniert werden müssen. Die Vertretung sollte sich auf die bestätigten Angaben beziehen, statt aus einer alten Anfrage den aktuellen Auftrag abzuleiten. So bleibt der Ablauf auch bei wechselnder interner Erreichbarkeit nachvollziehbar.
Für eine mögliche direkte Abrechnung gelten die Voraussetzungen und das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse. Klären Sie diese für Ihre vorgesehenen Teilnehmenden und bereiten Sie die verlangten Arbeitgeberangaben für die Ausbildungsstelle vor.
Berechtigung und Vorgaben des Trägers erfragen.
Die benötigten Angaben für den Lehrgang vorbereiten.
Wenn eine Person aus einem Arbeitsbereich einen Lehrgang besucht, kann sie ihre Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen teilen. Deren eigene Ersthelfer-Qualifikation entsteht dadurch aber nicht automatisch. Für die vorgesehenen Personen werden die tatsächlich vorhandenen anerkannten Qualifikationen betrachtet und geeignete Schulungen eingeordnet. Eine Person vertritt im Unterricht nicht die praktische Ausbildung aller übrigen Teammitglieder. Die Planung bleibt deshalb auf die einzelnen Ersthelfer bezogen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die Planung bezieht sich auf ihre tatsächlich vorhandene Qualifizierung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Worauf achten?
Die tatsächlich teilnehmenden Personen qualifizieren
Worauf achten?
Informationen im Team weitergeben
Worauf achten?
Die betriebliche Hilfeorganisation erklären
Teilnehmerunterlagen gehören nach den DGUV-Angaben zum regulären Lehrgangsumfang. Sie dienen dazu, die behandelten Inhalte wieder aufzugreifen. Für den eigenen Betrieb brauchen Beschäftigte daneben örtliche Informationen, etwa zu den vorhandenen Erste-Hilfe-Mitteln und zum vorgesehenen Hilferuf. Eine allgemeine Lehrgangsunterlage enthält diese betriebsspezifischen Angaben nicht schon durch ihre Ausgabe. Bereiten Sie die örtlichen Hinweise als eigene Informationen vor und beziehen Sie sie in die Unterweisung ein.
Nennen Sie die vorgesehenen Personen und die geplante Durchführung.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung klären.
Personenzahl und Unterrichtsbedingungen beschreiben.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ermöglichen Sie die tatsächliche Teilnahme während des gesamten bestätigten Ablaufs, einschließlich der vorgesehenen Pausenzeiten.
Die DGUV verlangt für die betriebliche Ausbildung und Fortbildung Präsenzunterricht. Eine ausschließlich digitale Veranstaltung ersetzt diese Lehrgänge nicht. Die Personen sollen die vorgesehenen Hilfehandlungen im Unterricht selbst praktisch erarbeiten können.
Nach den DGUV-Angaben gehören etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten zu den eigenen Aufwendungen des Unternehmens. Diese Positionen sind neben möglichen übernommenen Lehrgangsgebühren einzuplanen. Ermitteln Sie den für die tatsächlich vorgesehenen Personen anfallenden Aufwand.
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