Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89269 Vöhringen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

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11,6 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

Wenn bei einer betrieblichen Schulung einzelne Personen per Video zugeschaltet werden sollen, braucht ihre Qualifizierung eine eigene Klärung. Vöhringer Arbeitgeber stimmen den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbesuch mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Die regulären Lehrgänge erfordern die persönliche Teilnahme in Präsenz.
Nach der ersten Anfrage möchten mehr Beschäftigte teilnehmen als ursprünglich vorgesehen. Melden Sie der Ausbildungsstelle die neue Gruppengröße für den Vöhringer Betrieb, bevor zusätzliche Personen eingeladen werden. Ein bestätigter Inhouse-Termin muss organisatorisch auch zur tatsächlich vorgesehenen Gruppe passen.
Ausbildung oder Fortbildung richtet sich weiterhin nach dem geklärten Bedarf. Für öffentliche Lehrgänge müssen benötigte zusätzliche Plätze gesondert bestätigt werden. Geben Sie die Rückmeldung der Schule an alle beteiligten internen Stellen weiter. Eine größere Zahl in der betrieblichen Liste ändert den vereinbarten Auftrag nicht von selbst und reserviert noch keine zusätzlichen Teilnahmen.
Wenn ein Teil der Gruppe im Unterrichtsraum sitzt und andere Beschäftigte per Video teilnehmen sollen, betrachten Sie die unterschiedlichen Teilnahmeformen ausdrücklich. Die DGUV fordert für die reguläre Ausbildung und Fortbildung Präsenzunterricht. Der Standort der Lehrkraft macht eine zugeschaltete Person nicht selbst vor Ort anwesend. Klären Sie für diese Beschäftigten einen geeigneten tatsächlichen Lehrgangsbesuch, statt eine betriebsinterne Videokonferenz einfach auf die Schulung zu übertragen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Teilnahmeform | Die Präsenz der jeweiligen Person klären |
| Verbandkastentyp | Die betriebliche Materialausstattung planen |
| Lehrgang | Den passenden Qualifizierungsbedarf abdecken |
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die vorgesehene Teilnahme wird anhand ihrer tatsächlichen Qualifikation vorbereitet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Voraussetzungen des zuständigen Trägers klären.
Die benötigten Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.
Als geeignetes Material nennt die DGUV unter anderem den kleinen Verbandkasten C nach DIN 13157 und den großen Verbandkasten E nach DIN 13169. Zwei kleine Verbandkästen können einen großen ersetzen. Welche Ausstattung benötigt wird, hängt von den tatsächlichen betrieblichen Bedingungen ab. Berücksichtigen Sie dabei Betriebsgröße, Gefahren sowie Ausdehnung und Struktur des Betriebs.
Die konkrete Teilnahme wird mit der Schule abgestimmt.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Geeignete öffentliche oder Inhouse-Teilnahme klären.
Raum und tatsächliche Gruppe beschreiben.
Beide Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ermöglichen Sie die tatsächliche Teilnahme am gesamten bestätigten Ablauf und berücksichtigen Sie die zusätzliche Pausenzeit in der Organisation.
Das Unternehmen legt fest, welche Person oder Stelle mit der Dokumentation betraut wird. Die DGUV schreibt dafür keine bestimmte betriebliche Funktion vor. Die Aufzeichnungen müssen in jedem Fall vertraulich behandelt und vor unbefugter Einsicht geschützt werden.
Nach den DGUV-Angaben trägt der Arbeitgeber etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Diese Positionen bleiben neben der Frage möglicher übernommener Lehrgangsgebühren relevant. Berücksichtigen Sie den für die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich anfallenden eigenen Aufwand.