Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04758 Oschatz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

Ihr Oschatzer Betrieb organisiert geeignete Ersthelferlehrgänge und die Aufgaben am Arbeitsplatz. Halten Sie übertragene Zuständigkeiten nachvollziehbar fest. Bereiten Sie auch vor, wie tatsächlich geleistete Erste Hilfe dokumentiert und vertraulich behandelt wird; die Kursbescheinigung erfüllt einen anderen Zweck.
In Ihrem Oschatzer Betrieb sollte klar sein, wer den Kontakt zur Ausbildungsstelle führt. Diese Person kann Rückfragen zu Teilnehmern und vorhandenen Kursnachweisen beantworten und die verbindlichen Informationen zum Lehrgang weitergeben. So erreichen Beginn, Ablauf und notwendige Unterlagen alle vorgesehenen Beschäftigten.
Ausbildung und Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Qualifizierungsanlass angefragt. Für Inhouse-Unterricht stimmen Sie Räume und Gruppengröße ab und vereinbaren den Auftrag ausdrücklich. Planen Sie Vertretungen, damit alle während des gesamten Unterrichts frei sind. Einzelne Personen können offene Kurse nutzen. Ordnen Sie die Bescheinigungen anschließend der betrieblichen Übersicht zu; das erleichtert eine spätere Schulungsplanung und die nächste Abstimmung mit der Ausbildungsstelle.
Geeigneten Personen können Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation übertragen werden. Die DGUV empfiehlt, dabei Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Besprechen Sie den vorgesehenen Bereich im Unternehmen, etwa die Abstimmung benötigter Schulungen. Es soll klar sein, an wen eine offene organisatorische Frage geht. Eine benannte Kontaktperson kann dann mit einem verständlichen Auftrag die weitere Vorbereitung begleiten.
Nennen Sie der Schule Gruppe und Raumvorschlag. Geeignete Bedingungen für praktische Aufgaben werden vereinbart. Organisieren Sie den vollständigen Besuch und die nötigen Arbeitsvertretungen für die vorgesehenen Personen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie bei BG oder Unfallkasse die Berechtigung und erforderlichen Angaben. Die ermächtigte Schule kann reguläre berechtigte Gebühren direkt abrechnen. Zusätzliche Bestellungen werden mit Umfang und Vergütung gesondert vereinbart.
Trägervorgaben für die Personen kennen.
Zusätzliche Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Nach der DGUV muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre verfügbar sein und vertraulich behandelt werden. Legen Sie im Betrieb fest, wie dieser Umgang organisiert wird. Eine Kursbescheinigung ersetzt die Aufzeichnung eines Hilfeleistungsfalls nicht. Sie belegt die besuchte Schulung, während die andere Dokumentation die tatsächlich geleistete Erste Hilfe betrifft.
| Angabe | Ihre Aufgabe |
|---|---|
| Aufgabenübertragung | Zuständigkeit und Befugnisse nachvollziehen |
| Kursbescheinigung | Absolvierten Lehrgang belegen |
| Hilfeleistungsaufzeichnung | Tatsächlich geleistete Erste Hilfe dokumentieren |
Vor dem Besuch klären.
Übertragene Aufgaben und Befugnisse festhalten.
Passende Lehrgänge für die Personen bestimmen.
Verfügbarkeit und Vertraulichkeit organisieren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Der gesamte bestätigte Zeitraum wird für die Freigabe der Beschäftigten berücksichtigt, bei auswärtigem Besuch auch die Wege.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Sehen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen und tatsächlich absolvierte Lehrgänge durch. Die passende nächste Teilnahme wird auf dieser Grundlage rechtzeitig vorbereitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Präventionsbereich des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Beschreiben Sie dort Ihre konkrete Frage. Die Ausbildungsstelle bleibt der Kontakt für den vereinbarten Lehrgang.