Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89264 Weißenhorn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Weißenhorn · Bayern
Weißenhorner Unternehmen klären die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Geeignete öffentliche Lehrgänge oder vereinbarter Inhouse-Unterricht qualifizieren die vorgesehenen Personen. Neben der praktischen Mitarbeit im Lehrgang gehört zur betrieblichen Vorbereitung auch ein verständlicher Umgang mit tatsächlich geleisteter Erster Hilfe.

Ein Teil der Belegschaft wurde für einen öffentlichen Lehrgang vorgesehen, zugleich läuft eine Anfrage für Inhouse-Unterricht. Klären Sie im Weißenhorner Betrieb, welche Personen tatsächlich welcher Variante zugeordnet werden sollen. Sonst können unbeabsichtigt doppelte Planungen entstehen.
Bereits bestätigte Anmeldungen werden mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich abgestimmt, wenn sich die Entscheidung ändert. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich weiterhin nach dem geklärten Bedarf. Ein gemeinsam frei gehaltener Tag ersetzt weder die Einzelbestätigung noch die Vereinbarung des Inhouse-Termins. Geben Sie den Beschäftigten die endgültigen Angaben erst weiter, wenn die gewählte Organisationsform und ihre konkrete Teilnahme feststehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Unterricht | Die praktischen Aufgaben persönlich bearbeiten |
| Betrieb | Die Zuständigkeit für Hilfeaufzeichnungen bestimmen |
| Unterweisung | Den vorgesehenen Ablauf verständlich erklären |
Nennen Sie den tatsächlichen Bedarf der vorgesehenen Personen.
Vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Die vollständige Teilnahme ermöglichen.
Gruppe und Raumbedingungen beschreiben.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Beziehen Sie den tatsächlich erreichten Qualifizierungsstand in die längerfristige Planung ein.
Erfragen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Voraussetzungen und verlangten Unterlagen. Stimmen Sie die benötigten Arbeitgeberangaben mit der Ausbildungsstelle für den ausgewählten Lehrgang ab.
Berechtigung und Verfahren des zuständigen Trägers klären.
Die erforderlichen Angaben rechtzeitig bereitstellen.
Die DGUV stellt die Handlungskompetenz in realen Notfallsituationen in den Mittelpunkt der betrieblichen Lehrgänge. Die Personen sollen die vorgesehenen Handlungen praktisch üben können. Nutzen Sie als Teilnehmender deshalb die eigenen Übungsgelegenheiten und sprechen Sie Schwierigkeiten bei der Lehrkraft an. Nur zuzusehen, wie andere eine Aufgabe bearbeiten, hat eine andere Funktion als das eigene Ausführen unter fachlicher Begleitung.
Nach den DGUV-Hinweisen legt das Unternehmen fest, wer die Dokumentation einer Hilfeleistung übernimmt. Diese Aufgabe muss nicht allein aus der Ersthelfer-Funktion einer Person abgeleitet werden. Erläutern Sie den Beschäftigten den tatsächlich vorgesehenen Weg und die zuständige Person oder Stelle. Die Frage, wie und durch wen dokumentiert wird, gehört auch zur betrieblichen Erste-Hilfe-Unterweisung; Angaben zu Betroffenen bleiben vertraulich.

Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Aspekte als Bestandteile der Eignung. Der Arbeitgeber berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen bei seiner Entscheidung. Aus Sicht des Fachbereichs soll die Person außerdem für die Ersthelfer-Aufgabe motiviert sein.
Betriebliche Ausbildung und Fortbildung finden nach den DGUV-Vorgaben in Präsenz statt. Ausschließlich digitaler Unterricht ersetzt diese Lehrgänge nicht. Die Teilnehmenden müssen die Möglichkeit erhalten, die Hilfehandlungen im Unterricht persönlich praktisch zu erarbeiten.
Die DGUV nennt etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten als Aufwendungen des Unternehmens. Sie sind zusätzlich zu der Frage möglicher übernommener Lehrgangsgebühren zu berücksichtigen. Ermitteln Sie die für den geplanten Besuch tatsächlich anfallenden Positionen.