Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93073 Neutraubling sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

Neutraubling · Bayern
Für Ihren Neutraublinger Betrieb werden Ausbildung und Fortbildung nach dem anerkannten Schulungsstand der Beschäftigten eingeordnet. Bereiten Sie geeignete Lehrgänge vor und stimmen Sie eine gewünschte Inhouse-Durchführung ausdrücklich ab. Die ausgegebenen Teilnehmerinformationen unterstützen anschließend das Nachlesen der behandelten Inhalte.

In einem Neutraublinger Unternehmen können erstmals vorgesehene Ersthelfer und bereits geschulte Mitarbeiter unterschiedliche Lehrgänge benötigen. Sammeln Sie die bisherigen Bescheinigungen und besprechen Sie Ausbildung und Fortbildung mit der Ausbildungsstelle. Erst dann lässt sich die Teilnahme gezielt planen.
Bei Inhouse-Unterricht brauchen die Beschäftigten vollständig freie Zeit und geeignete Räume. Die Bedingungen werden mit dem Anbieter abgestimmt und die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Offene Kurse sind für einzelne Personen eine weitere Möglichkeit. Wenn Gebühren über den Unfallversicherungsträger laufen sollen, prüfen Sie dessen Voraussetzungen vorab. Direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule folgt dem vorgesehenen Verfahren und erfordert die rechtzeitig bereitgestellten Unterlagen.
| Planung | Grundlage |
|---|---|
| Vorhandener Stand | Grundlage der passenden Lehrgangsauswahl |
| Vereinbarte Veranstaltung | Konkreter Raum, Gruppe und vollständiger Ablauf |
| Informationsschrift | Behandelte Inhalte später nachlesen |
Fragen Sie BG oder Unfallkasse nach Voraussetzungen und erforderlichen Angaben. Die ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit ihrer Vergütung gesondert vereinbart.
Berechtigung der Teilnahmen klären.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Der DGUV-Grundsatz sieht vor, dass Fortbildungsteilnehmende nicht in eine Ausbildung integriert werden dürfen. Gehen Sie deshalb die bisherigen anerkannten Nachweise durch und besprechen Sie die geeignete Zuordnung mit der Schule. Ein gemeinsamer freier Tag macht die benötigten Lehrgänge nicht gleich. Nennen Sie bei einer Gruppenanfrage den tatsächlichen Bedarf, damit passende Veranstaltungen vorbereitet werden können.
Bei der Auswahl berücksichtigen.
Anerkannte vorherige Nachweise durchsehen.
Ausbildung und Fortbildung geeignet zuordnen.
Informationsschrift nach dem Kurs behalten.
Für Inhouse beschreiben Sie der Ausbildungsstelle Personenzahl und Raumvorschlag. Bedingungen für praktische Aufgaben werden abgestimmt. Organisieren Sie die ganze Arbeitsfreigabe, damit die Gruppe den vereinbarten Lehrgang vollständig besuchen kann.
Im regulären Lehrgang erhalten Teilnehmende eine Informationsschrift über die vermittelten Inhalte. Sie dient auch dem späteren Nachlesen. Bitten Sie Beschäftigte, eine noch offene Frage zum behandelten Stoff konkret zu benennen und mit der Schule zu besprechen. Die Unterlage unterstützt die Beschäftigung mit den Kursinhalten; eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert dagegen den absolvierten Lehrgang der betreffenden Person.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Die Beschäftigten benötigen die gesamte bestätigte Veranstaltungsspanne; bei externen Lehrgängen organisieren Sie zusätzlich die erforderlichen Wege.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt reguläre Gebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Informieren Sie die Schule bei Änderungen. Prüfen Sie deren vereinbarte Absagebedingungen; eine mögliche Gebühr für den Ausfall wird nicht automatisch vom Träger übernommen.
In der Regel alle zwei Jahre. Berücksichtigen Sie tatsächlich abgeschlossene Lehrgänge mit ihren Abschlussdaten. Der geeignete Anschluss wird anhand anerkannter bisheriger Qualifikationen vorbereitet; eine neue Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung.
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